LEISTUNGEN DIE SIE VON UNS ERWARTEN DÜRFEN:

FÜR IHREN ERFOLG.

Wir set­zen mit unse­ren Leis­tun­gen nicht nur auf die Ele­men­te der klas­si­schen Steu­er­be­ra­tung, son­dern beglei­ten Sie auch kom­pe­tent in orga­ni­sa­to­ri­schen und stra­te­gi­schen Ent­schei­dun­gen zuguns­ten Ihres Erfolgs und Ihres Zeit­ma­nage­ments. Dar­über hin­aus bera­ten wir Sie auf unse­ren Spe­zi­al­ge­bie­ten wie z.B. der Kri­sen­be­ra­tung, Unter­neh­mens­sa­nie­rung, Nach­fol­ge­re­ge­lung, Tes­ta­ments­ge­stal­tung und Tes­ta­ments­voll­stre­ckung. Für vie­le unse­rer Stan­dard­leis­tun­gen sind die Prei­se trans­pa­rent und nach­voll­zieh­bar fest­ge­legt und erge­ben sich aus unse­rem schrift­li­chen Leis­tungs­ka­ta­log. Für ande­re Auf­trä­ge erhält der Man­dant auf Wunsch im Vor­aus ein ver­bind­li­ches Ange­bot. So wis­sen Sie stets im Vor­aus genau, was unse­re Leis­tun­gen für Sie kos­ten. Böse Über­ra­schun­gen in Form von uner­war­te­ten Gebüh­ren­rech­nun­gen wer­den so ver­mie­den.

Nach­fol­gend haben wir für Sie die ein­zel­nen Fel­der unse­rer Tätig­keit auf­ge­zählt. Kli­cken Sie auf die ein­zel­nen Punk­te, um mehr über unser umfang­rei­ches Leis­tungs­spek­trum zu erfah­ren.

Sind Sie eher der preis­be­wuss­te Unter­neh­mer? Oder möch­ten Sie stän­dig über die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on Ihres Unter­neh­mens infor­miert sein? Wir ori­en­tie­ren unser Leis­tungs­an­ge­bot in Sachen Fibu spe­zi­ell an Ihren Anfor­de­run­gen und Ihrem Nut­zen. Wir bie­ten Ihnen fol­gen­de Leis­tun­gen an:


A. Fibu für Selbst­bu­cher

Unse­re Leis­tun­gen

Wir besor­gen Ihnen ein Finanz­buch­hal­tungs­pro­gramm zu güns­ti­gen Kon­di­tio­nen zur Instal­la­ti­on auf Ihrem PC. Sie buchen Ihre Bele­ge sel­ber an Ihrem Arbeits­platz zuhau­se. Die Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dung schi­cken Sie per Els­ter an das Finanz­amt. Die betriebs­wirt­schaft­li­che Aus­wer­tung dru­cken Sie an Ihrem Arbeits­platz-Dru­cker zuhau­se aus. Die Siche­rung der Daten erfolgt über unser Rechen­zen­trum bei der DATEV in Nürn­berg. Das Pro­gramm ist mit unse­rem Sys­tem kom­pa­ti­bel, die Daten kön­nen jeder­zeit auf unser Sys­tem zu Kon­troll­zwe­cken über­tra­gen wer­den. Unse­re Mit­ar­bei­ter wer­den auf dem Sys­tem stän­dig geschult und ste­hen Ihnen sowohl bei pro­gramm­tech­ni­schen als auch bei fach­li­chen Fra­gen per­sön­lich oder per mail zur Ver­fü­gung.

Ihr Nut­zen

  • Kei­ne zeit­in­ten­si­ve Suche nach einem Fibu-Pro­gramm
  • Exter­ne Siche­rung der Daten
  • Unkom­pli­zier­te Unter­stüt­zung durch Fibu-Pro­fis mit aus­ge­zeich­ne­ter Soft­ware-Kennt­nis


B. Paket Fibu Basis

Unse­re Leis­tun­gen

Wir kon­tie­ren und buchen Ihre Bele­ge nach Zah­lung­sein- und aus­gang und erstel­len für Sie die elek­tro­ni­sche Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dung. Sie erhal­ten eine monat­li­che Kurz­über­sicht sowie eine Über­sicht über alle Ein­nah­men und Aus­ga­ben sowie das Ergeb­nis ein­schließ­lich Vor­jah­res­ver­gleich.

Ihr Nut­zen

  • Kor­rek­te Erfas­sung aller Bele­ge durch einen Fibu-Pro­fi
  • Regel­mä­ßi­ge Über­sicht über die Ein­nah­men und Aus­ga­ben
  • Ter­min­ge­rech­te Erstel­lung der Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dung


C. Paket Fibu Busi­ness

Unse­re Leis­tun­gen

Neben den Leis­tun­gen aus dem Paket „Fibu Gewinn­ermitt­lung“ buchen wir zusätz­lich Ihre zum Monats­en­de noch offe­nen Aus­gangs- und Lie­fe­ran­ten­rech­nun­gen. Zusätz­lich wer­den wir die Jah­res­bu­chun­gen wie z. B. Abschrei­bun­gen und Rück­stel­lun­gen monat­lich antei­lig gebucht. Sie erhal­ten eine monat­li­che Über­sicht über Ihre Liqui­di­täts- und Ertrags­la­ge sowie über Ihr betrieb­li­ches Ver­mö­gen.

Ihr Nut­zen

  • Nut­zen aus dem Paket „Fibu Gewinn­ermitt­lung“
  • Aktu­el­le Über­sicht über die steu­er­li­che und wirt­schaft­li­che Lage Ihres Unter­neh­mens
  • Erken­nen von posi­ti­ven und nega­ti­ven Ten­den­zen
  • Bes­se­re Über­sicht­lich­keit bei der Ent­wick­lung Ihres Unter­neh­mens


D. Fibu Digi­tal

Unse­re Leis­tun­gen

Wir bie­ten Ihnen an, sowohl die „Fibu Basis“ als auch die „Fibu Busi­ness“ digi­tal zu buchen. Sie sen­den ein­fach alle Ihre Bele­ge per Scan an uns. Egal, ob ein­mal im Monat oder täg­lich. Sie behal­ten die Papier­be­le­ge immer bei sich zuhau­se. Wir buchen die digi­ta­li­sier­ten Bele­ge und hin­ter­le­gen die Bele­ge digi­tal hin­ter jeden Buchungs­satz.

Auf Wunsch erhal­ten Sie die Mög­lich­keit, jeder­zeit von zuhau­se aus oder über Ihre mobi­len Gerä­te auch von unter­wegs aus die aktu­el­len Zah­len Ihres Unter­neh­mens anzu­schau­en und offe­ne Rech­nun­gen direkt zu beglei­chen.

Ihr Nut­zen

  • Bele­ge blei­ben bei Ihnen zuhau­se
  • Kei­ne Zustell- oder Fahrt­kos­ten für das Ein­rei­chen der Fibu bei uns


E. Sons­ti­ge Leis­tun­gen Fibu

Neben unse­ren monat­li­chen Fibu-Pake­ten bie­ten wir Ihnen alle Leis­tun­gen rund um die Finanz­buch­füh­rung an, die für Sie Zeit­ge­winn und somit Kos­ten­er­spar­nis erbrin­gen oder die Ihnen wei­te­ren Zusatz­nut­zen brin­gen. Hier­zu gehö­ren ins­be­son­de­re:

Unse­re Leis­tun­gen

Monat­li­cher Kurz­be­richt
Sie erhal­ten über­sicht­lich auf einem Blatt tabel­la­risch und gra­fisch einen monat­li­chen Über­blick über die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on Ihres Unter­neh­mens. Neben dem monat­li­chen Betriebs­er­geb­nis und der momen­ta­nen Liqui­di­tät zei­gen wir Ihnen auf, wie viel Sie als Chef im aktu­el­len Monat pro Stun­de ver­dient haben.

Mahn­we­sen
Durch die beim Paket „Fibu Busi­ness“ erstell­te For­de­rungs­lis­te bleibt kein Zah­lungs­rück­stand uner­kannt. Wir erstel­len Ihnen eine monat­li­che Mah­nungs­vor­schlags­lis­te. Sie ent­schei­den, wel­cher Kun­de wann gemahnt wer­den soll. Wir über­neh­men anschlie­ßend die Mahnung(en) bis zur Andro­hung des Mahn­be­scheids und Über­ga­be an Ihren Rechts­an­walt. Für Sie ent­fällt so das läs­ti­ge Mahn­ver­fah­ren und der damit ver­bun­de­ne Zeit- und Per­so­nal­auf­wand.

Buchen bei Ihnen in der Fir­ma
Unse­re Fibu-Fach­kraft kommt zu Ihnen nach Hau­se oder in die Fir­ma und bucht dort mit Ihrem eige­nen Fibu-Pro­gramm. Dies ent­we­der regel­mä­ßig oder auch in Not­fäl­len, falls Ihre Buch­hal­tungs­kraft mal erkrankt oder im Urlaub ist.

24-Stun­den-Annah­me Ihrer Buch­hal­tungs­be­le­ge
Auch spät am Abend, nachts oder am Wochen­en­de kön­nen Sie bei uns Ihre Buch­hal­tungs­be­le­ge abge­ben.

Bear­bei­tung von Fra­ge­bö­gen
Bei Fra­ge­bö­gen von Finanz­amt, Kran­ken­ver­si­che­rung, IHK usw. kann man schnell in Unwis­sen­heit feh­ler­haf­te Anga­ben machen. Die Fol­ge sind oft­mals unan­ge­neh­me Zah­lungs­fest­set­zun­gen, deren Rich­tig­keit man nicht beur­tei­len kann und die evtl. hät­ten ver­mie­den wer­den kön­nen. Unse­re Fibu-Fach­kräf­te ken­nen sich bes­tens aus und bear­bei­ten für Sie Ihre Fra­ge­bö­gen kor­rekt und in Ihrem Inter­es­se. So ver­mei­den Sie unnö­ti­ge Zah­lun­gen und Rück­fra­gen.

Abstim­mungs­ar­bei­ten
Stim­men Zah­lun­gen von Kun­den oder an Lie­fe­ran­ten nicht mit den Rech­nungs­be­trä­gen über­ein oder wer­den ver­se­hent­lich bei der Zah­lung fal­sche Rech­nungs­num­mern ange­ge­ben, ent­ste­hen Dif­fe­ren­zen in der Buch­hal­tung, die Sie zeit­auf­wän­dig nach­voll­zie­hen und unse­rer Fibu-Fach­kraft mit­tei­len müs­sen. Die­se Abstim­mungs­ar­bei­ten über­neh­men unse­re Fibu-Fach­kräf­te mit ihrer gro­ßen Buch­hal­tungs­er­fah­rung für Sie. So spa­ren Sie Zeit, Geld – und scho­nen Ihre Ner­ven.

Bran­chen­ver­gleich
Beson­ders wert­voll wer­den Ihre Zah­len, wenn Sie die­se ver­glei­chen kön­nen mit Zah­len ande­rer Unter­neh­men glei­cher Grö­ße und der glei­chen Bran­che. Wir ermit­teln für Sie monat­lich, vier­tel­jähr­lich oder jähr­lich Ver­gleichs­zah­len ande­rer Unter­neh­men. So erken­nen Sie, ob Sie ent­spre­chend dem Trend in Ihrer Bran­che wirt­schaf­ten, bes­ser sind oder Nach­hol­be­darf haben.

EDV-Unter­stüt­zung
Falls Sie mit einem eige­nen Pro­gramm sel­ber buchen wol­len, unter­stüt­zen wir Sie bei der Aus­wahl einer geeig­ne­ten Fibu-Soft­ware und der pas­sen­den Hard­ware. Bei der Instal­la­ti­on und Ein­rich­tung der Soft­ware sind wir Ihnen eben­falls behilf­lich. Bei Bedarf erfolgt eine Ein­wei­sung in das Fibu-Pro­gramm. So brau­chen Sie sich bis zur ers­ten Buchung um nichts zu küm­mern und kön­nen die Tücken bei der Instal­la­ti­on und Ein­rich­tung der EDV getrost unse­rem EDV-Fach­mann über­las­sen.

Herbst­ge­spräch
Wir bie­ten Ihnen an, nach Ver­bu­chung der Bele­ge Sep­tem­ber in einem gemein­sa­men Gespräch die bis­he­ri­ge Jah­res­ent­wick­lung Ihres Unter­neh­mens zu ana­ly­sie­ren. Wir prü­fen dabei die Ange­mes­sen­heit der fest­ge­setz­ten Steu­er­vor­aus­zah­lun­gen und zei­gen Ihnen not­wen­di­ge Hand­lungs­mög­lich­kei­ten für das 4. Quar­tal des Jah­res auf. Damit ermög­li­chen wir Ihnen, gezielt und recht­zei­tig Maß­nah­men zur Redu­zie­rung der Jah­res­steu­er­schuld zu ergrei­fen.

Scheu­en Sie Büro­kra­tis­mus, kom­pli­zier­te Geset­zes­re­ge­lun­gen und unnö­ti­ge Risi­ken? Dann emp­feh­len wir Ihnen, von einer Selbst­er­stel­lung der Löh­ne und Gehäl­ter die Fin­ger zu las­sen.

Die Lohn- und Gehalts­buch­füh­rung ist eine sehr zeit­in­ten­si­ve Auf­ga­be, die durch die stän­di­gen Ände­run­gen im Steu­er- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­recht immer kom­pli­zier­ter wird. Hin­zu kom­men regel­mä­ßi­ge Prü­fung durch Sozi­al­ver­si­che­rung und Finanz­amt, bei denen Feh­ler unwei­ger­lich auf­ge­deckt wer­den und die oft­mals zu teu­ren finan­zi­el­len Kon­se­quen­zen für Sie und Ihr Unter­neh­men füh­ren.

Scho­nen Sie Ihre Kräf­te und kon­zen­trie­ren Sie sich auf Ihr Kern­ge­schäft. Unse­re pro­fes­sio­nell geschul­ten Mit­ar­bei­ter über­neh­men die Lohn- und Gehalts­buch­füh­rung für Sie – von der Unter­stüt­zung bei Ein­zel­fra­gen bis zur kom­plet­ten Erle­di­gung aller Abrech­nungs­vor­gän­ge und Mel­dun­gen.

Das bie­ten wir Ihnen an:

A. Erst­ma­li­ge Erfas­sung Ihrer Unter­neh­mens­da­ten nach den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen

Unse­re Leis­tun­gen

Wir erfas­sen Ihre Unter­neh­mens­da­ten nach Anfor­de­rung der ver­schie­de­nen Behör­den und stel­len die Wei­chen für einen unkom­pli­zier­ten und für Sie beque­men Ablauf der monat­li­chen Lohn- und Gehalts­ab­rech­nung. Dies umfasst auch:

  • Bean­tra­gung einer Betriebs­num­mer bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit
  • Anle­gen der für Sie sinn­vol­len Aus­wer­tun­gen und Über­sich­ten
  • Anle­gen des gesam­ten Zah­lungs­ver­kehrs mit Mit­ar­bei­tern, Kran­ken­kas­sen und Finanz­amt ein­schließ­lich der Ein­rich­tung des Last­schrift­ein­zugs
  • Ein­rich­tung der elek­tro­ni­schen Über­mitt­lung der Daten an das Finanz­amt und die Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger
  • Ein­rich­tung von Arbeits­zeit­kon­ten (bei Bedarf)

Ihr Nut­zen

  • Kei­ne Behör­den­gän­ge für Sie / Pflicht zur elektr. Über­mitt­lung ver­mei­den
  • Rei­bungs­lo­ser Beginn der Lohn­ab­rech­nung
  • Kein Aus­fül­len kom­pli­zier­ter Fra­ge­bö­gen von Finanz­amt und Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger
  • Kei­ne zeit- und kos­ten­in­ten­si­ven Fort­bil­dun­gen für Sie und Ihre Mit­ar­bei­ter in Sachen Lohn und Gehalt
  • Kei­ne Anschaf­fung teu­rer Lohn­pro­gram­me bzw. Updates


B. Erst­ma­li­ge Ein­rich­tung von Lohn­kon­ten für Ihre Arbeit­neh­mer nach den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen

Unse­re Leis­tun­gen

Wir erfas­sen die recht­lich not­wen­di­gen per­sön­li­chen Daten Ihrer Mit­ar­bei­ter und deren Ver­gü­tungs­be­stand­tei­le und legen so den Grund­stein für eine rechts­si­che­re, mit­ar­bei­ter­be­zo­ge­ne Abrech­nung der Löh­ne und Gehäl­ter. Dies umfasst auch:

  • Ent­wurf und Bereit­stel­lung von Ein­stel­lungs­for­mu­la­ren zur Erfas­sung rele­van­ter Lohn- und Gehalts­da­ten und zur Absi­che­rung des Arbeit­ge­bers
  • Frist­ge­rech­te Anmel­dung des Arbeit­neh­mers zur Sozi­al­ver­si­che­rung
  • Abruf ElS­tam-Daten wie Lohn­steu­er­kar­ten-Daten

Ihr Nut­zen

  • Rechts­si­cher­heit für Sie als Arbeit­ge­ber hin­sicht­lich der getrof­fe­nen Lohn­ver­ein­ba­run­gen mit Ihren Arbeit­neh­mern
  • Rei­bungs­lo­ser Beginn der monat­li­chen Lohn­ab­rech­nung für Ihre Arbeit­neh­mer
  • Wenig Zeit­auf­wand für Sie durch effi­zi­en­tes Arbei­ten mit unse­ren Ein­stel­lungs­for­mu­la­ren
  • Kei­ne Risi­ken wegen ver­spä­te­ter Anmel­dung Ihrer Arbeit­neh­mer bei der Sozi­al­ver­si­che­rung


C. Monat­li­che Lohn- und Gehalts­ab­rech­nun­gen

Unse­re Leis­tun­gen

Wir sor­gen dafür, dass mit mini­ma­lem Auf­wand für Sie als Arbeit­ge­ber Ihre Mit­ar­bei­ter pünkt­lich ihr monat­li­ches Gehalt erhal­ten, die Lohn­steu­er frist­ge­mäß an das Finanz­amt gezahlt wird und die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge ter­min­ge­recht abge­führt wer­den. Dies umfasst auch:

  • Ent­wurf und Bereit­stel­lung von For­mu­la­ren zur Erfas­sung der monat­lich rele­van­ten Ver­gü­tungs­da­ten
  • Erstel­lung der monat­li­chen Lohn- und Gehalts­ab­rech­nun­gen für die Mit­ar­bei­ter
  • Elek­tro­ni­sche Erstel­lung und Wei­ter­lei­tung der Lohn­steu­er­an­mel­dung an das Finanz­amt
  • Elek­tro­ni­sche Erstel­lung und Wei­ter­lei­tung der Bei­trags­nach­wei­se zur Sozi­al­ver­si­che­rung an die Kran­ken­kas­sen
  • Bereit­stel­lung der unter­schrifts­rei­fen Zah­lungs­frei­ga­be für die Lohn- und Gehalts­zah­lun­gen einschl. Über­sich­ten über die zu leis­ten­den Zah­lun­gen
  • Erstel­lung einer Über­sicht über die monat­li­chen Gesamt­per­so­nal­kos­ten
  • Bereit­stel­lung der Lohn- und Gehalts­bu­chungs­sät­ze für Ihre Finanz­buch­hal­tung
  • Elek­tro­ni­sche und somit papier­lo­se Archi­vie­rung der Lohn­un­ter­la­gen zur Wah­rung der steu­er­li­chen Auf­be­wah­rungs­fris­ten

Ihr Nut­zen

  • Kein Ärger mit Mit­ar­bei­tern, Finanz­amt und Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger wegen nicht frist­ge­rech­ter oder fal­scher Zah­lun­gen
  • Gerin­ger Zeit­auf­wand für Sie für die sehr dif­fi­zi­le und feh­ler­an­fäl­li­ge monat­li­che Lohn- und Gehalts­ab­rech­nung
  • Kein Auf­wand für Daten­si­che­rung und Gewähr­leis­tung der gesetz­li­chen Auf­be­wah­rungs­fris­ten
  • Trotz der monat­li­chen Fris­ten blei­ben sie unab­hän­gig in Sachen Urlaub, Krank­heit oder Mut­ter­schutz
  • Ver­la­ge­rung der nicht abrech­nungs­tech­ni­schen Risi­ken auf den Steu­er­be­ra­ter


D.  Sons­ti­ge Leis­tun­gen in Sachen Lohn und Gehalt

Dane­ben bie­ten wir Ihnen alle Leis­tun­gen rund um die Lohn- und Gehalts­ab­rech­nung an, die für Sie Zeit­ge­winn und somit Kos­ten­er­spar­nis bedeu­ten und Ihnen wei­te­ren Zusatz­nut­zen brin­gen. Hier­zu gehö­ren ins­be­son­de­re:

Unse­re Leis­tun­gen

Antrag auf Lohn­fort­zah­lung im Krank­heits­fall / elektr. Über­mitt­lung
Im Fall der Erkran­kung von Mit­ar­bei­tern erhal­ten Sie auf Antrag einen Teil der Per­so­nal­kos­ten von der Kran­ken­kas­se wie­der erstat­tet. Den dafür not­wen­di­gen Antrag bear­bei­ten wir für Sie und lei­ten die­sen direkt an die Kran­ken­kas­se wei­ter. Die­ser mit­un­ter hohe Ver­wal­tungs­auf­wand ent­fällt somit für Sie kom­plett.

Berech­nung des Mut­ter­schafts­gel­des einschl. Antrag auf Lohn­fort­zah­lung
Geht eine Mit­ar­bei­te­rin in Mut­ter­schutz, erhält sie das soge­nann­te Mut­ter­schafts­geld, das auf Antrag dem Arbeit­ge­ber von der Kran­ken­kas­se wie­der erstat­tet wird. Die auf­wän­di­ge Berech­nung des Mut­ter­schafts­gelds sowie den Antrag auf Erstat­tung erle­di­gen wir für Sie und ent­las­ten Sie somit von der büro­kra­ti­schen und äußert kom­pli­zier­ten Bear­bei­tung der For­mu­la­re.

Antrag auf Kran­ken­geld
Ist ein Mit­ar­bei­ter län­ger als 6 Wochen krank, erhält er auf Antrag ab der sieb­ten Woche Geld von der Kran­ken­kas­se. Wir erstel­len den Antrag für Sie und sor­gen dafür, dass für Sie kei­ne wei­te­ren lau­fen­den Per­so­nal­kos­ten anfal­len.

Umstel­lung auf Kurz­ar­bei­ter­geld
Erfor­dert die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on Ihres Unter­neh­mens die Ein­füh­rung von Kurz­ar­beit, sor­gen wir für die not­wen­di­ge abrech­nungs­tech­ni­sche Umstel­lung und stel­len so eine kor­rek­te Abrech­nung der Löh­ne und Gehäl­ter in der Pha­se der Kurz­ar­beit sicher.

Unter­stüt­zung und Beglei­tung bei Prü­fun­gen
Die Abrech­nung der Löh­ne und Gehäl­ter wird regel­mä­ßig alle paar Jah­re durch das Finanz­amt und die Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger geprüft. Wir unter­stüt­zen und beglei­ten Sie in der Prü­fungs­pha­se und ste­hen den Prü­fern Rede und Ant­wort. Sie sind von unan­ge­neh­men Fra­gen der Prü­fer weit­ge­hend ent­las­tet und kön­nen sich beru­higt wich­ti­ge­ren Din­gen zuwen­den.

Abmel­dung von Arbeit­neh­mern
Schei­det ein Mit­ar­bei­ter aus, erfolgt eine Abmel­dung an die Kran­ken­kas­se. Dane­ben müs­sen die für den Mit­ar­bei­ter wich­ti­gen Arbeits­pa­pie­ren wie z. B. Jah­res­ent­gelt­mel­dung oder Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung elek­tro­nisch erstellt und ver­sen­det wer­den. Dies erle­di­gen wir unbü­ro­kra­tisch für Sie. Nur das Arbeits­zeug­nis müs­sen Sie noch sel­ber erstel­len.

Aus­stel­lung von Ver­dienst- oder Arbeits­be­schei­ni­gun­gen
Behör­den wir z. B. die Agen­tur für Arbeit, das Sozi­al­amt, die Kran­ken­kas­se, aber auch die Ban­ken benö­ti­gen von Ihnen aus unter­schied­li­chen Grün­den Ver­dienst- oder Arbeits­be­schei­ni­gun­gen für betrof­fe­ne Mit­ar­bei­ter. Die­se Beschei­ni­gun­gen stel­len wir ord­nungs­ge­mäß aus und lei­ten die­se direkt an die anfra­gen­de Stel­le wei­ter – ohne dass noch­mals Rück­fra­gen von Ihnen bear­bei­tet wer­den müs­sen.

Erstel­lung der Jah­res­ent­gelt­mel­dun­gen und der Jah­res­lohn­steu­er­be­schei­ni­gun­gen
Die jähr­lich zu erstel­len­de Jah­res­ent­gelt­mel­dung für die Kran­ken­kas­se des Arbeit­neh­mers und die Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung für sei­ne per­sön­li­che Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung erstel­len wir unver­züg­lich nach Jah­res­en­de und lei­ten die­se an Ihre Arbeit­neh­mer und das Finanz­amt wei­ter. Sie ver­mei­den dadurch unnö­ti­ge Zeit­ver­zö­ge­run­gen und Rück­fra­gen Ihrer Arbeit­neh­mer.

Ände­run­gen bei Arbeit­neh­mer- oder Unter­neh­mer­da­ten
Haben sich abrech­nungs­re­le­van­te Daten des Arbeit­neh­mers oder des Arbeit­ge­bers geän­dert, wer­den wir die­se umge­hend erfas­sen und kön­nen so eine Ver­zö­ge­rung oder Kor­rek­tur von abge­rech­ne­ten Löh­nen oder Gehäl­tern ver­mei­den.

Sons­ti­ge Leis­tun­gen in Sachen Lohn und Gehalt
In allen Lohn- und Gehalts­fra­gen ste­hen wir Ihnen mit unse­ren her­vor­ra­gend aus­ge­bil­de­ten Lohn­sach­be­ar­bei­tern zur Ver­fü­gung. Ob bei Fra­gen der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge, der steu­er­li­chen und sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Lohn­op­ti­mie­rung, bei Kün­di­gung usw.; wir bera­ten Sie ger­ne und indi­vi­du­ell.

Mel­dun­gen an die Berufs­ge­nos­sen­schaft
Die jähr­lich anfal­len­de Mel­dung der Löh­ne und Gehäl­ter an die Berufs­ge­nos­sen­schaft ein­schließ­lich der Ein­stu­fung der Mit­ar­bei­ter in Gefahr­klas­sen erle­di­gen wir für Sie zu Ihrem Vor­teil. So ver­mei­den Sie von vorn­her­ein für Sie schwer ein­schätz­ba­re Fehl­ein­stu­fun­gen der Mit­ar­bei­ter durch die Berufs­ge­nos­sen­schaft und somit unnö­tig hohe BG-Bei­trä­ge.

Lie­ben Sie sei­ten­lan­ge For­mu­la­re vol­ler unver­ständ­li­cher Fra­gen in typi­schem Beam­ten­deutsch? Und bekom­men Sie ger­ne Post von Behör­den mit Fra­ge­bö­gen, deren Fra­gen man zuerst hin­ter­fra­gen muss? Nein? Dann sind Sie bei uns rich­tig. Unglaub­lich aber wahr: Wir lie­ben sowas und stür­zen uns mit Freu­de und viel Erfah­rung auf den für Sie läs­ti­gen Papier­kram.

Das alles kön­nen wir in Sachen Formular(un)wesen für Sie tun:


Erstel­lung der pri­va­ten Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung

Alle Jah­re wie­der for­dert das Finanz­amt die Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung bei Ihnen an. Und jedes Jahr gibt es neue Rege­lun­gen und Vor­schrif­ten, die schwer ver­ständ­lich und für den Steu­er­lai­en oft­mals nicht zu über­bli­cken sind. Durch unse­re über­pro­por­tio­nal hohe Fort­bil­dungs­quo­te und spe­zi­el­le Online-Daten­ban­ken haben wir stän­dig den Über­blick über alle aktu­el­len Ände­run­gen. Bei steu­er­li­chen Ände­run­gen wäh­rend des Jah­res erhal­ten wir von unse­rem Soft­ware­haus sofort die benö­tig­ten Updates für unse­re Steu­er­pro­gram­me. So ist es uns stets mög­lich, für Sie Ihre Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung unter Aus­nut­zung aller erdenk­li­chen und vor allem aktu­el­len Steu­er­spar­mög­lich­kei­ten auch kurz­fris­tig (z.B. bei dro­hen­dem Abga­be­ter­min) zu erstel­len.

Wird die Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung von uns erstellt, ver­län­gert sich die Abga­be­frist vom 31.05. auf den 31.12. des nach­fol­gen­den Jah­res. Sie kön­nen sich daher mehr Zeit las­sen mit der Zusam­men­stel­lung der Unter­la­gen. Und damit Sie wis­sen, was Sie alles zusam­men­stel­len müs­sen, erhal­ten Sie von uns bei Bedarf eine über­sicht­li­che Check­lis­te. So geht Ihnen das läs­ti­ge Geschäft sehr viel leich­ter von der Hand.

Die Steu­er­erklä­rung für das Finanz­amt wird von uns elek­tro­nisch an das zustän­di­ge Finanz­amt über­mit­telt. Für Sie sel­ber erstel­len wir ein Exem­plar mit den Ori­gi­nal-For­mu­la­ren. Selbst­ver­ständ­lich erhal­ten Sie mit Ihrer Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung eine exak­te Berech­nung über die Steu­er­erstat­tung oder -nach­zah­lung sowie wei­te­re sinn­vol­le und über­sicht­li­che Berech­nun­gen über Ihre per­sön­li­chen Ein­nah­men und Aus­ga­ben.

Ihr Nut­zen:

  • Sicher­heit, alle Steu­er­spar­mög­lich­kei­ten aus­ge­nutzt zu haben
  • Kein Zeit­auf­wand und Ärger mit den For­mu­la­ren
  • Kein Risi­ko durch Benut­zung nicht aktu­el­ler Steu­er­pro­gram­me
  • Kei­ne jähr­lich neu­en Anschaf­fungs­kos­ten für eige­ne Soft­ware und Fach­li­te­ra­tur
  • Kein Ärger mit dem Finanz­amt wegen Ver­säum­nis des Abga­be­ter­mins

Ihre Inves­ti­ti­on:

Die Abrech­nung muss zwin­gend nach der Steu­er­be­ra­ter­ge­büh­ren­ver­ord­nung erfol­gen. Inner­halb die­ser Ver­ord­nung gibt es für uns Steu­er­be­ra­ter aber einen rela­tiv brei­ten Spiel­raum für die Bemes­sung der Gebüh­ren.

Erstel­lung der pri­va­ten Umsatz­steu­er­erklä­rung

Wer­den pri­vat Umsät­ze getä­tigt, die der Umsatz­steu­er unter­lie­gen, ist jähr­lich eine Umsatz­steu­er­erklä­rung und wäh­rend des Jah­res ggf. pro Monat oder Quar­tal eine Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dun­gen abzu­ge­ben. Dies ist z.B. der Fall, wenn Strom von einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ins Strom­netz ein­ge­speist wird oder wenn Gewer­be­im­mo­bi­li­en umsatz­steu­er­pflich­tig ver­mie­tet wer­den. Läs­tig sind hier­bei die Ver­spä­tungs­zu­schlä­ge, die das Finanz­amt nach Ver­säum­nis der Abga­be­frist fest­setzt. Oder die Säum­nis­zu­schlä­ge, wenn man mal unpünkt­lich bezahlt. Und lei­der pas­siert dies bei Pri­vat­per­so­nen sehr häu­fig, da man es ein­fach nicht gewohnt ist, jeden Monat oder jedes Vier­tel­jahr auch noch an die Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dung zu den­ken.

Dafür sind wir da. Wir haben die Steu­er­ter­mi­ne fest im Griff und garan­tie­ren Ihnen, dass wir Ihre Umsatz­steuer­for­mu­la­re zu Ihrem Vor­teil bear­bei­ten und pünkt­lich elek­tro­nisch ans Finanz­amt wei­ter­lei­ten. Und dass Ihre Zah­lung nicht zu spät, aber auch nicht zu früh an das Finanz­amt geleis­tet wird.

Ihr Nut­zen:

  • Gewiss­heit, dass die For­mu­la­re “steu­er­op­ti­mal” für Sie bear­bei­tet wer­den
  • Kein Zeit­auf­wand und Ärger mit den For­mu­la­ren
  • Kei­ne Gedan­ken­ver­schwen­dung an irgend­wel­che Abga­be­ter­mi­ne
  • Kei­ne unnö­ti­gen Straf­ge­büh­ren an das Finanz­amt

Ihre Inves­ti­ti­on:

Die Abrech­nung muss zwin­gend nach der Steu­er­be­ra­ter­ge­büh­ren­ver­ord­nung erfol­gen. Inner­halb die­ser Ver­ord­nung gibt es für uns Steu­er­be­ra­ter aber einen rela­tiv brei­ten Spiel­raum für die Bemes­sung der Gebüh­ren.

Erstel­lung der Erb­schaft- und Schen­kungsteu­er­erklä­rung

Es hat mal einer gesagt: “Die Erb­schaft­steu­er ist ein spä­ter Güte­er­weis für den Ver­stor­be­nen. Denn das Finanz­amt sorgt dafür, dass die Freu­de über das Hin­schei­den nicht all­zu üppig aus­fällt”. Wir sor­gen dafür, dass Ihnen nach dem Tod eines lie­ben Ver­wand­ten wenigs­tens die Freu­de am Erbe weit­ge­hend erhal­ten bleibt und Sie neben ande­ren For­ma­li­tä­ten nicht auch noch mit kom­pli­zier­ten und aus­ufern­den Steu­er­erklä­run­gen belas­tet sind. Und dass Sie nur soviel von Ihrem Erbe an das Finanz­amt abge­ben müs­sen, als unbe­dingt not­wen­dig.

Das Erb­schaft­steu­er­recht ist sehr umfas­send und im Detail tückisch. Das Aus­fül­len erfor­dert eine pedan­ti­sche Vor­ge­hens­wei­se und ein gro­ßes Wis­sen über Ansatz- und Bewer­tungs­mög­lich­kei­ten der hin­ter­las­se­nen Ver­mö­gens­wer­te. Wir ken­nen und kön­nen das. Mit unse­rer Erfah­rung auf die­sem Rechts­ge­biet neh­men wir Ihnen viel Zeit und Ärger ab. Und geben Ihnen die Sicher­heit, alle steu­er­li­chen Mög­lich­kei­ten aus­ge­nutzt und und sicher­lich auch im Sin­ne des Ver­stor­be­nen das Erbe weit­ge­hend erhal­ten zu haben. Dane­ben rech­nen wir Ihnen auf Hel­ler und Cent genau aus, mit wel­chen Erb­schaft­steu­er­be­las­tung Sie rech­nen müs­sen.

Übri­gens: Bei Schen­kung ist die­sel­be Erklä­rung wie bei der Erb­schaft aus­zu­fül­len. Nur der Anlass ist in der Regel ein weit­aus ange­neh­me­rer.

Ihr Nut­zen:

  • Ent­las­tung von For­mu­lar­we­sen in Zei­ten der Trau­er und ande­rer Belas­tun­gen
  • Sicher­heit, alle Steu­er­spar­mög­lich­kei­ten aus­ge­nutzt zu haben
  • Kei­ne Kor­re­spon­denz mit Finanz­amt wegen unkla­rer Ansatz- und Bewer­tungs- fra­gen
  • Sicher­heit über die zu erwar­ten­de Höhe der Erb­schaf­teu­er

Ihre Inves­ti­ti­on:

Die Abrech­nung muss zwin­gend nach der Steu­er­be­ra­ter­ge­büh­ren­ver­ord­nung erfol­gen. Inner­halb die­ser Ver­ord­nung gibt es für uns Steu­er­be­ra­ter aber einen rela­tiv brei­ten Spiel­raum für die Bemes­sung der Gebüh­ren. Wir ori­en­tie­ren uns grund­sätz­lich an der für die Erstel­lung der Erb­schaft- und Schen­kungsteu­er­erklä­rung benö­tig­ten Zeit. Je nied­ri­ger unser Zeit­auf­wand, des­to nied­ri­ger unse­re Gebüh­ren­rech­nung. Das heißt, je geord­ne­ter wir Ihre Bele­ge und Anga­ben zur Bear­bei­tung erhal­ten, des­to gerin­ger wer­den Ihre Kos­ten.

Prü­fung von Steu­er­be­schei­den als Fol­ge der Abga­be von Steu­er­erklä­run­gen

In der Regel erhal­ten Sie eini­ge Wochen nach Abga­be der Steu­er­erklä­run­gen die ent­spre­chen­den Steu­er­be­schei­de vom Finanz­amt. Auf den Beschei­den sind nicht nur die Steu­er­nach­zah­lun­gen oder -erstat­tun­gen ersicht­lich, son­dern auch wei­te­re Infor­ma­tio­nen im “Klein­ge­druck­ten”, die für den Steu­er­lai­en nur schwer ver­ständ­lich sind. Nichts­des­to­trotz kön­nen die­se aber frü­her oder spä­ter Aus­wir­kun­gen auf Ihre Steu­er­be­las­tung und somit auf Ihren Geld­beu­tel haben.

Wir prü­fen den gesam­ten Steu­er­be­scheid ein­schließ­lich aller Erläu­te­run­gen auf sei­ne Rich­tig­keit. Wir kön­nen Ihnen dadurch wert­vol­le Infor­ma­tio­nen dar­über lie­fern, ob aus Sicht des Finanz­amts alles in Ord­nung ist oder ob Sie in Zukunft noch mit der einen oder ande­ren Über­ra­schung rech­nen müs­sen.

Ihr Nut­zen:

  • Unver­ständ­li­che Beschei­de machen wir für Sie les­bar und durch­schau­bar
  • Sicher­heit, dass der Steu­er­be­scheid in Ord­nung ist
  • Gewiss­heit über schwe­ben­de und in Zukunft dro­hen­de Steu­er­be­las­tun­gen


Ande­re For­mu­la­re und Anträ­ge

Neben der Bear­bei­tung der Steu­er­erklä­run­gen fül­len wir auch vie­le ande­re For­mu­la­re unter­schied­lichs­ter Behör­den für Sie aus.

Hier­zu gehö­ren ins­be­son­de­re:

Antrag auf Her­ab­set­zung der Steu­er­vor­aus­zah­lun­gen
Oft­mals setzt das Finanz­amt vier­tel­jähr­li­che Ein­kom­men­steu­er-, oder bei Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten Kör­per­schaft­steu­er- und Gewer­be­steu­er­vor­aus­zah­lun­gen fest, die dem aktu­el­len Ein­kom­men nicht ent­spre­chen und daher zu hoch ange­setzt sind. Dies kos­tet Sie Liqui­di­tät, das Geld fehlt Ihnen für ande­re schö­ne Din­ge. In sol­chen Fäl­len bean­tra­gen wir für Sie die Her­ab­set­zung der Steu­er­vor­aus­zah­lun­gen auf den rich­ti­gen Betrag und berei­ten die hier­für not­wen­di­gen Unter­la­gen für daas Finanz­amt ohne Auf­wand für Sie auf. So ver­schaf­fen wir Ihnen somit Luft für ande­re Geld­aus­ga­ben.

Antrag auf Eltern­geld
Nimmt ein Eltern­teil nach Geburt eines Kin­des eine beruf­li­che Aus­zeit, besteht ein Anspruch auf Eltern­geld, das bis zu EUR 1.800 pro Monat betra­gen kann. Wir über­neh­men für Sie die mit­un­ter sehr kom­pli­zier­te Berech­nung des für das Eltern­geld maß­ge­ben­den Ein­kom­mens und bear­bei­ten den not­wen­di­gen Antrag. Die­ser hohe Ver­wal­tungs­auf­wand ent­fällt somit für Sie kom­plett.

Antrag auf Kin­der­geld
Der Anspruch auf Kin­der­geld besteht vom ers­ten Lebens­mo­nat des Kin­des an. Das Kin­der­geld muss bei der regio­na­len Kin­der­geld­kas­se bean­tragt wer­den.
Je frü­her der Antrag ein­geht, des­to eher erhal­ten Sie die Zah­lung auf Ihr Kon­to. Wir machen das für Sie unver­züg­lich nach der Geburt. So sind Sie in Zei­ten schlaf­lo­ser Näch­te eine wei­te­re For­ma­li­tät los und kön­nen sich dafür ein paar Stünd­chen Schlaf zusätz­lich gön­nen.

For­mu­lar der Kran­ken­kas­sen für die Bei­trags­fest­set­zung
Sind Sie als selb­stän­di­ger Unter­neh­mer frei­wil­lig bei einer gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se ver­si­chert, bekom­men Sie jedes Jahr ein For­mu­lar Ihrer Kran­ken­kas­se, in dem Sie zwecks Fest­set­zung des zukünf­ti­gen Bei­trags Ihr Ein­kom­men ermit­teln müs­sen. Wir haben Ihre Zah­len greif­bar und kön­nen so das For­mu­lar zu Ihrem Vor­teil und dazu noch weit­aus schnel­ler bear­bei­ten als Sie sel­ber. Das spart Ihnen wert­vol­le Zeit und gibt Ihnen die Sicher­heit, nicht zu hohe Bei­trä­ge in Zukunft zah­len zu müs­sen.

Der Jah­res­ab­schluss sowie die Gewinn­ermitt­lung (aus­rei­chend bei klei­ne­ren Unter­neh­men) dient Ihnen per­sön­lich als Instru­ment für die jähr­li­che Ana­ly­se Ihrer wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on. Dane­ben ist der Jah­res­ab­schluss für das Finanz­amt die Grund­la­ge für die Fest­set­zung der Ertrag­steu­ern. Auch die Bank benö­tigt in der Regel den jähr­li­chen Jah­res­ab­schluss für die Rating­e­in­stu­fung Ihres Unter­neh­mens.

Wir erstel­len den Jah­res­ab­schluss und die Gewinn­ermitt­lung grund­sätz­lich mit Erläu­te­run­gen zu den wich­tigs­ten Posi­tio­nen. Damit sor­gen wir dafür, dass Sie das Zah­len­werk gut nach­voll­zie­hen und auch ver­ste­hen kön­nen. Ist der Jah­res­ab­schluss auch bei der Bank ein­zu­rei­chen, wird der zustän­di­ge Rating-Sach­be­ar­bei­ter die Daten leicht und ohne läs­ti­ge Rück­fra­gen ana­ly­sie­ren kön­nen. Und beim Finanz­amt wird ver­mie­den, dass wegen Intrans­pa­renz des Jah­res­ab­schlus­ses vor­ei­lig eine Betriebs­prü­fung anbe­raumt wird.

Wir bie­ten Ihnen fol­gen­de Leis­tun­gen an:


Gewinn­ermitt­lung

Für klei­ne Unter­neh­men und Frei­be­ruf­ler besteht kei­ne Pflicht zur Erstel­lung eines Jah­res­ab­schlus­ses. Gehö­ren Sie zu die­ser Unter­neh­mens­grup­pe reicht es voll­kom­men aus, den Gewinn per Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung zu erstel­len.

 Unse­re Leis­tun­gen:

  • Ter­min­ge­rech­te und geset­zes­kon­for­me Erstel­lung der Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung einschl. Erläu­te­rung der ein­zel­nen Pos­ten
  • Erstel­lung und Füh­rung des Anla­ge­ver­zeich­nis­ses
  • Bear­bei­tung der zuge­hö­ri­gen betrieb­li­chen Steu­er­erklä­run­gen
  • Bei Bedarf: Per­sön­li­che Erläu­te­rung der Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung ohne zusätz­li­che Kos­ten

Ihr Nut­zen:

  • Kei­ne unnö­tig hohen Kos­ten für die Ermitt­lung Ihres Jah­res­ge­winns
  • Kein Ärger mit dem Finanz­amt wegen Ver­säum­nis des Abga­be­ter­mins
  • Sicher­heit hin­sicht­lich einer steu­er­op­ti­ma­len “Gestal­tung” der Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung durch den Steu­er-Pro­fi
  • Wert­vol­le steu­er­li­che und betriebs­wirt­schaft­li­che Anre­gun­gen im Erläu­te­rungs­ge­spräch mit Ihrem Steu­er­fach­mann

Jah­res­ab­schluss

Ab einer bestimm­ten Unter­neh­mens­grö­ße besteht die steu­er­li­che und han­dels­recht­li­che Pflicht, den Gewinn über den so genann­ten Ver­mö­gens­ver­gleich (Bilanz + Gewinn- und Ver­lust­rech­nung = Jah­res­ab­schluss) zu ermit­teln. Bei GmbH’s und GmbH & Co. KG’s umfasst der Jah­res­ab­schluss zusätz­lich noch den Anhang. Wird der Jah­res­ab­schluss nicht für die Bank oder die Unter­neh­mens­steue­rung benö­tigt son­dern ledig­lich für das Finanz­amt, reicht die kos­ten­güns­ti­ge Erstel­lung gem. den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ohne wei­ter­ge­hen­de Erläu­te­run­gen in der Regel aus.

Unse­re Leis­tun­gen:

  • Ter­min­ge­rech­te und geset­zes­kon­for­me Erstel­lung der Bilanz und der Gewinn- und Ver­lust­rech­nung einschl. Erläu­te­rung der ein­zel­nen Pos­ten
  • Bei GmbH’s und GmbH & Co. KG’s: Zusätz­lich Erstel­lung des Anhangs
  • Erstel­lung und Füh­rung des Anla­ge­ver­zeich­nis­ses
  • Schrift­li­che Erläu­te­run­gen zu Ansatz und Bewer­tung von Ver­mö­gens­ge­gen­stän­den und Schul­den sowie zu Erträ­gen und Auf­wen­dun­gen
  • Über­sicht­li­che Dar­stel­lung eines inter­nen Drei-Jah­res-Ver­gleichs der Ertrags­la­ge (GuV), der Ver­mö­gens­la­ge (Aktiv­sei­te Bilanz) und der Kapi­tal­struk­tur (Pas­siv­sei­te Bilanz)
  • Auf­stel­lung einer Kapi­tal­fluss­rech­nung (wo ist mein hart ver­dien­tes Geld hin­ge­flos­sen?)
  • Bear­bei­tung der zuge­hö­ri­gen betrieb­li­chen Steu­er­erklä­run­gen einschl. ele­tro­ni­scher Über­mitt­lung an das Finanz­amt
  • Bei Bedarf: Per­sön­li­che Erläu­te­rung und Prä­sen­ta­ti­on des Jah­res­ab­schlus­ses ohne zusätz­li­che Kos­ten
  • Erstel­lung der E-Bilanz einschl. elek­tro­ni­scher Wei­ter­lei­tung an das Finanz­amt

Ihr Nut­zen:

  • Mit weni­gen Bli­cken umfas­sen­de Infor­ma­ti­on über die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on Ihres Unter­neh­mens
  • Gewiss­heit, wo das ver­dien­te Geld geblie­ben ist
  • Kein Ärger mit dem Finanz­amt wegen Ver­säum­nis des Abga­be­ter­mins
  • Sicher­heit hin­sicht­lich einer steu­er­op­ti­ma­len “Gestal­tung” des Jah­res­ab­schlus­ses durch den Steu­er-Pro­fi
  • Wert­vol­le steu­er­li­che und betriebs­wirt­schaft­li­che Anre­gun­gen im Erläu­te­rungs­ge­spräch mit Ihrem Steu­er­fach­mann

Son­der­leis­tun­gen

Neben der Erstel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses oder der Gewinn­ermitt­lung bie­ten wir Ihnen wei­te­re hier­mit ver­wand­te Dienst­leis­tun­gen an. Hier­zu gehö­ren ins­be­son­de­re:

Prü­fung / Über­nah­me von Fibu-Daten bei Fremd­buch­hal­tung

Wird die Buch­hal­tung bei uns in der Kanz­lei gemacht, sind die Kon­ten von Anfang an rich­tig bebucht und kön­nen ohne wei­te­re Umbu­chun­gen bzw. Abstim­mungs­ar­bei­ten ins Jah­res­ab­schluss-Pro­gramm über­tra­gen wer­den. Wird die Buch­hal­tung vom Unter­neh­men sel­ber gemacht, ist dies soft­ware­be­dingt und buchungs­tech­nisch in der Regel nicht der Fall. Wir über­neh­men Ihre Buch­hal­tungs­da­ten in unser Jah­res­ab­schluss-Pro­gramm und über­prü­fen Ihre Buchun­gen auf Plau­si­bi­li­tät. So kön­nen wir zuver­läs­sig erken­nen, ob steu­er­schäd­li­che Fehl­bu­chun­gen in grö­ße­rem Aus­maß vor­lie­gen.

Sepa­ra­te Han­dels- oder Steu­er­bi­lanz

Unter­neh­men in der Rechts­form einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG sind ver­pflich­tet, einen Jah­res­ab­schluss nach han­dels­recht­li­chen Vor­schrif­ten auf­zu­stel­len und die­sen im Bun­des­an­zei­ger auch zu ver­öf­fent­li­chen oder zu hin­ter­le­gen. Hier­für gel­ten teils ande­re Ansatz- und Bewer­tungs­vor­schrif­ten als im Steu­er­recht. Es muss daher eine zusätz­li­che, sepa­ra­te Steu­er­bi­lanz auf­ge­stellt wer­den, die wir für Sie aus dem han­dels­recht­li­chen Jah­res­ab­schluss her­lei­ten. Dank unse­rer leis­tungs­fä­hi­gen EDV kön­nen wir dies mit kosen­güns­tig für Sie erstel­len.

Ver­öf­fent­li­chung des Jah­res­ab­schlus­ses im Bun­des­an­zei­ger

GmbH’s und GmbH & Co. KG’s müs­sen ihre Han­dels­bi­lanz im elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger ver­öf­fent­li­chen. Dies erfor­dert eine Kom­pri­mie­rung des Zah­len­werks und die Auf­be­rei­tung in das für die elek­tro­ni­sche Über­tra­gung not­wen­di­ge For­mat. Die­ses Pro­ce­de­re erle­di­gen wir für Sie zuver­läs­sig und frist­ge­recht.

Son­der- und Ergän­zungs­bi­lanz

Bei Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten ist Ver­mö­gen von Gesell­schaf­tern, das an die Gesell­schaft zur Nut­zung über­las­sen wird, in einer sepa­ra­ten Son­der­bi­lanz zu füh­ren. Die hier­mit zusam­men­hän­gen­den Einnahmen/Ausgaben des Gesell­schaf­ters sind in der ent­spre­chen­den Son­der-GuV dar­zu­stel­len. Lie­gen bei Gesell­schaf­tern per­so­nen­be­zo­ge­ne steu­er­li­che Ver­güns­ti­ge­un­gen vor, die nicht alle Gesell­schaf­ter erfül­len, wer­den die­se in der soge­nann­ten Ergän­zungs­bi­lanz ermit­telt. Sowohl Son­der- auch als Ergän­zungs­bi­lan­zen erstel­len wir für Sie zusätz­lich zum Jah­res­ab­schluss bei Bedarf geset­zes­kon­form mit.

Plau­si­bi­li­täts­be­ur­tei­lung

In beson­de­ren Unter­neh­mens­si­tua­tio­nen wie z.B. in der Kri­se, bei risi­ko­be­haf­te­ten Geschäf­ten oder bei hohen For­de­rungs- oder Vor­rats­be­stän­den for­dert die Bank oft­mals einen Jah­res­ab­schluss mit Plau­si­bi­li­täts­prü­fung an. Zusätz­lich zur Erstel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses wird der Steu­er­be­ra­ter beauf­tragt, ein­zel­ne Bilanz- und GuV-Posi­tio­nen durch Anwen­dung bestimm­ter Prüf­ver­fah­ren auf deren Plau­si­bi­li­tät zu beur­tei­len und dies zu doku­men­tie­ren. Die­se Prü­fungs­hand­lun­gen wir­ken sich in der Regel posi­tiv auf die Rating-Ein­stu­fung durch die Bank aus, was Ihnen wie­der­um Kos­ten­ein­spa­run­gen bei der Finan­zie­rung ein­bringt.

Eröff­nungs­bi­lanz

Bei Grün­dung eines Unter­neh­mens oder auch bei Über­gang von der Gewinn­ermitt­lung auf die Bilan­zie­rung ist eine soge­nann­te Eröff­nungs­bi­lanz zu erstel­len. Der Auf­wand hier­für vari­iert je nach Umfang des Geschäfts­be­triebs. Wir erstel­len für Sie die­se Bilanz nach den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen und ohne unnö­ti­ges Bei­werk.

Schluss­bi­lanz

Nach einem lan­gen und hof­fent­lich erfüll­ten Unter­neh­mer­da­sein wird das Unter­neh­men in der Regel veäu­ßert oder auf­ge­ge­ben. Im Fall der Betriebs­auf­ga­be ist eine soge­nann­te Schluss­bi­lanz einschl. Ermitt­lung des Auf­ga­be­ge­winns auf­zu­stel­len. Hier­bei ist Spit­zen­fin­ger­ge­fühlt beim Ansatz und der Bewer­tung der noch vor­han­de­nen Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de ange­sagt. Mit unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung gestal­ten wir Ihren Auf­ga­be­ge­winn so nied­rig als mög­lich und ver­mei­den unnö­ti­ge Steu­er­zah­lun­gen am Ende Ihres Unter­neh­mer-Daseins.

Unter­stüt­zung bei Betriebs­prü­fun­gen

Als Unter­neh­mer wer­den Sie mehr oder weni­ger regel­mä­ßig durch einen Prü­fer der Finanz­be­hör­de geprüft. Dabei prüft der Finanz­be­am­te bei Ihnen im Unter­neh­men meh­re­re Tage lang Ihre buch­hal­te­ri­schen Unter­la­gen sowie die Rich­tig­keit der abge­ge­be­nen Steu­er­erklä­run­gen. Im Vor­feld einer sol­chen Betriebs­prü­fung berei­ten wir in Zusam­men­ar­beit mit Ihnen die Prü­fung vor und wei­sen sie auf neur­al­gi­sche Punk­te hin. Wäh­rend der Prü­fung neh­men wir Ihnen die Kom­mu­ni­ka­ti­on und die Ver­hand­lung mit dem Betriebs­prü­fer weit­ge­hend ab und ent­las­ten Sie so von unan­ge­neh­men Gesprä­chen.

Gewinn­aus­schüt­tung (Beschluss, Steu­er­an­mel­dung)

Wer­den bei Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten Gewinn­aus­schüt­tun­gen vor­ge­nom­men, bedarf es hier­für eines Gesell­schaf­ter­be­schlus­ses. Wir berei­ten Ihnen den schrift­li­chen Beschluss vor und erstel­len für Sie die hier­für not­wen­di­ge Kapi­tal­ertrag­steu­er-Anmel­dung einschl. elek­tro­ni­scher Über­mitt­lung an das Finanz­amt.

Mit unse­ren Qua­li­fi­ka­tio­nen als Diplom-Kauf­leu­te (Andre­as Gul­de und Ulri­ke Frey) und Diplom-Inge­nieur (Mar­tin Miel­ke) ver­fü­gen wir in unse­rer Kanz­lei nicht nur über fun­dier­te betriebs­wirt­schaft­li­che Kennt­nis­se, son­dern brin­gen auch das not­wen­di­ge tech­ni­sche Know-how für eine fun­dier­te Unter­neh­mens­be­ra­tung mit. Sowohl bei Exis­tenz­grün­dung als auch bei der Unter­stüt­zung Ihres lau­fen­den Betriebs bis hin zur Liqui­da­ti­on sind wir somit in der Lage, Ihnen pra­xis- und preis-/leis­tungs-ori­en­tier­te Bera­tungs­leis­tun­gen anzu­bie­ten.

Unse­re betriebs­wirt­schaft­li­che Bera­tung erstreckt sich ins­be­son­de­re auf fol­gen­de Gebie­te:


Beglei­tung bei der Exis­tenz­grün­dung

Bei einer neu­en Geschäfts­idee den­ken Sie eupho­risch — wir den­ken prag­ma­tisch. Wir ana­ly­sie­ren Ihre Geschäfts­idee auf deren Erfolgs­chan­cen und geben Ihnen die erfor­der­li­che Unter­stüt­zung bei Bank­ver­hand­lun­gen, Aus­ar­bei­tung von Busi­ness­plä­nen, Inan­spruch­nah­me von För­der­mit­teln bis hin zur Bear­bei­tung der zahl­rei­chen büro­kra­ti­schen Anfor­de­run­gen, die auf Sie als Exis­tenz­grün­der zukom­men. Über eine von uns ent­wi­ckel­te Exis­tenz­grün­der-Check­lis­te ist eine gewis­sen­haf­te und lücken­lo­se Abar­bei­tung der Schrit­te zur eige­nen Exis­tenz gewähr­leis­tet.

Ihr Nut­zen:

Sie kön­nen sich in Ruhe um das küm­mern, was Ihnen Spaß macht — näm­lich die Umset­zung Ihrer Geschäfts­idee. Wir küm­mern uns um einen opti­ma­len Ablauf Ihrer Exis­tenz­grün­dung und ent­las­ten Sie bei der Über­win­dung büro­kra­ti­schen Hür­den.

 

Bera­tung bei Kal­ku­la­ti­ons­fra­gen

Bei der Preis­kal­ku­la­ti­on Ihrer Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen spie­len vie­le Fak­to­ren eine Rol­le. Zum einen natür­lich der Wett­be­werb, zum ande­ren aber auch die eige­ne Kos­ten­struk­tur und der Wert, den Sie Ihrem Pro­dukt über die Beschaf­fen­heit und auch über das Mar­ke­ting mit auf den Weg geben. Wir hel­fen Ihnen, Ihre Kos­ten zu ana­ly­sie­ren und Ihr Pro­dukt bzw. Ihre Dienst­leis­tung auf erhöh­te Absatz­chan­cen hin zu bewer­ten. Wir zei­gen Ihnen sodann auf, an wel­chen Stell­schrau­ben Sie dre­hen müs­sen, um den opti­ma­len Preis für Ihr Pro­dukt zu fin­den.

Ihr Nut­zen:

Sie erken­nen sofort, wel­che Maß­nah­men zu wel­chen zusätz­li­chen Ergeb­nis­sen füh­ren kön­nen.

Unter­neh­mens­be­wer­tung

Sie arbei­ten unent­wegt in und an Ihrem Unter­neh­men, wis­sen aber nicht, was Sie mit Ihrem uner­müd­li­chen Ein­satz für einen Wert geschaf­fen haben. Spä­tes­tens beim Ver­kauf oder der Über­ga­be des Unter­neh­mens an einen Nach­fol­ger wird sich die Fra­ge nach dem Wert des Unter­neh­mens aber stel­len. Wir bewer­ten Ihr Unter­neh­men nach den aner­kann­ten Metho­den des Insti­tuts der Wirt­schafts­prü­fer und berück­sich­ti­gen hier­bei die indi­vi­du­el­len Gesichts­punk­te und das Umfeld Ihres Unter­neh­mens.

Ihr Nut­zen:

Sie bekom­men einen fun­dier­ten Wert an die Hand, den Sie bei Ver­kaufs­ver­hand­lun­gen argu­men­ta­tiv gut ver­tre­ten kön­nen. Bei der Über­ga­be an die nächs­te Genera­ti­on erhal­ten Sie zudem einen Wert, der im Hin­blick auf einen gerech­ten Aus­gleich unter den Kin­dern ange­setzt wer­den kann.

Erstel­lung von Busi­ness­plä­nen

Bei der Erwei­te­rung Ihres Unter­neh­mens oder bei Inves­ti­tio­nen in wei­te­re Anla­ge­gü­ter ist oft­mals unge­wiss, wie sich die­se auf Ihren Ertrag und Ihre Liqui­di­tät aus­wir­ken. Mit unse­ren Busi­ness­plä­nen zei­gen wir Ihnen auf, wie sich Ihr Ertrag auf­grund der Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dung ent­wi­ckelt und wie­viel Geld Ihnen in Zukunft auch unter Berück­sich­ti­gung einer Finan­zie­rung auf dem Kon­to ver­bleibt. Unse­re Busi­ness­plä­ne sind so pro­fes­sio­nell auf­be­rei­tet, dass die­se selbst­ver­ständ­lich für die Wei­ter­ga­be an Ihre finan­zie­ren­de Bank oder ande­re Inter­es­sen­ten ver­wen­det wer­den kön­nen.

Ihr Nut­zen:

Sie wis­sen, wie sich Ihre Inves­ti­ti­on unmit­tel­bar und auch in Zukunft auf Ihren Geld­beu­tel aus­wirkt.

 

Kauf-/Lea­sing­ver­gleichs­be­rech­nun­gen

Bei der Inves­ti­ti­on in ein neu­es Fahr­zeug, aber auch bei tech­ni­schen Inves­ti­tio­nen, stellt sich immer mehr die Fra­ge, ob anstatt des Kaufs nicht auch die Anschaf­fung über Lea­sing infra­ge kom­men kann. Oft­mals sind jedoch die Kauf- und Lea­sing­an­ge­bo­te nur schwer ver­gleich­bar und ein unmit­tel­ba­rer Kos­ten­ver­gleich daher nicht mög­lich. Wir stel­len mit unse­ren Berech­nungs­tools die Ver­gleich­bar­keit bei­der Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten her und berech­nen Ihnen die Vor­teil­haf­tig­keit von Kauf oder Lea­sing zuver­läs­sig und schnell.

Ihr Nut­zen:

Sie erhal­ten in kür­zes­ter Zeit eine ver­läss­li­che Aus­kunft über die Vor­teil­haf­tig­keit von Kauf oder Lea­sing.

Unter­stüt­zung bei Finan­zie­rungs­fra­gen und Bank­ver­hand­lun­gen

Sol­len Inves­ti­tio­nen über Drit­te finan­ziert wer­den, führt der Weg oft­mals an einer Fremd­fi­nan­zie­rung über die Bank nicht vor­bei. Wir hel­fen Ihnen, Ihren Finan­zie­rungs­be­darf genau zu ermit­teln und berei­ten die ent­spre­chen­den Unter­la­gen und Busi­ness­plä­ne für eine erfolg­rei­che Ver­hand­lung mit der Bank auf. Selbst­ver­ständ­lich ste­hen wir Ihnen bei Kre­dit­ge­sprä­chen mit Ihrem Bank-Kun­den­be­ra­ter als Ihr Bera­ter zur Sei­te. Auch bei Eigen­fi­nan­zie­run­gen z.B. über Genuss­rech­te geben wir Ihnen wert­vol­le Tipps zur Aus­ge­stal­tung und Hand­ha­bung mit an die Hand und beglei­ten Sie bei der Aus­ga­be von Genuss­schei­nen.

Ihr Nut­zen:

Sie erhal­ten die Sicher­heit, dass Sie die best­mög­li­che Finan­zie­rungs­form für Ihr Vor­ha­ben fin­den wer­den.

 

EDV-Bera­tung und Schu­lung

Die Gewin­nung kurz­fris­tig benö­tig­ter Infor­ma­tio­nen sowie deren Ver­ar­bei­tung und Aus­wer­tung ist ohne leis­tungs­fä­hi­ge Soft- und Hard­ware nicht mög­lich. Dies gilt sowohl für den pri­va­ten als auch für den betrieb­li­chen Bereich. Wir bera­ten Sie bei der Beschaf­fung von bedarfs­ge­rech­ter Hard- und Soft­ware, ins­be­son­de­re im Bereich des Rech­nungs­we­sens, und sind bei der Ein­rich­tung sowie bei der Ein­füh­rung und Schu­lung behilf­lich. Dar­über hin­aus schu­len wir Ihre Mit­ar­bei­ter in Stan­dard­pro­gram­men wie z.B. Win­dows, Word und Excel.

Ihr Nut­zen:

Sie haben einen Ansprech­part­ner in Sachen EDV, der Ihnen auch bei Pro­ble­men schnell und unbü­ro­kra­tisch wei­ter­hilft.

Nach­fol­ge­be­ra­tung im Unter­neh­mens­be­reich

Sie haben Ihr Unter­neh­men erfolg­reich auf­ge­baut und lan­ge Jah­re geführt — nun seh­nen Sie sich nach einer neu­en Auf­ga­be oder nach dem wohl­ver­dien­ten Ruhe­stand. Das Unter­neh­men soll daher ver­kauft oder an die nächs­te Genera­ti­on wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Doch wie geht man vor, was muss man steu­er­lich und gesell­schafts­recht­lich beach­ten und wie kann man den Über­gang im Hin­blick auf die eige­ne Ver­sor­gung so gestal­ten, dass man finan­zi­ell abge­si­chert ist?

Wir hel­fen Ihnen. Als Fach­be­ra­ter für Unter­neh­mens­nach­fol­ge (DStV e.V.) und Fach­be­ra­ter für Tes­ta­ments­voll­stre­ckung und Nach­lass­ver­wal­tung (DStV e.V.) ver­fü­gen wir über ein Bera­tungs­po­ten­ti­al, wie es in die­ser Kom­bi­na­ti­on bei einer Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft unse­rer Grö­ße sel­ten anzu­tref­fen ist. Bei­de Spe­zi­al­ge­bie­te ergän­zen sich vor­treff­lich. Zusam­men mit einem Juris­ten sor­gen dafür, dass die Nach­fol­ge in Ihrem Unter­neh­men recht­zei­tig ange­gan­gen wird und zei­gen Ihnen Mög­lich­kei­ten auf, wie Sie Ihre Unter­neh­mens­nach­fol­ge steu­er­lich, gesell­schafts­recht­lich und dar­über­hin­aus in Ihrem Sin­ne opti­mal regeln kön­nen. Dabei legen wir auch ein beson­de­res Augen­merk auf Ihre eige­ne Absi­che­rung für die Zeit danach und zei­gen Ihnen und Ihren Unter­neh­mens­nach­fol­gern Alter­na­ti­ven auf, wie Sie beru­higt in die Zukunft schau­en kön­nen, ohne dass Ihr Nach­fol­ger über Gebühr belas­tet wird.

Ihr Nut­zen:

Sie haben einen ver­sier­ten Ansprech­part­ner auf dem kom­ple­xen Gebiet der Unter­neh­mens­nach­fol­ge, der an Ihrer Sei­te steht und alle erfor­der­li­chen Din­ge für Sie regelt.

Erb­fol­ge­be­ra­tung im Pri­vat­be­reich

Ken­nen Sie das? Man weiß, dass man die eige­ne Erb­an­ge­le­gen­heit längst regeln soll­te. Aber Sie erfreu­en sich bes­ter Gesund­heit und den­ken, dass sol­che eher läs­ti­gen Din­ge doch auch noch Zeit haben. Zudem kön­nen Sie über­haupt nicht ein­schät­zen, wie man ein Tes­ta­ment gestal­ten muss, ob man einen Notar benö­tigt und was das alles kos­tet. Ger­ne schiebt man daher die Rege­lung der eige­nen Nach­lass­an­ge­le­gen­hei­ten hin­aus.

Doch oft­mals ist das alles gar nicht kom­pli­ziert. Ver­trau­en Sie ein­fach auf unse­re Kom­pe­tenz. Als Fach­be­ra­ter für Tes­ta­ments­voll­stre­ckung und Nach­lass­ver­wal­tung (DStV e.V.) sind wir spe­zia­li­siert auf die Mit­ge­stal­tung von Tes­ta­men­ten und sind daher für Ihre Nach­lass­an­ge­le­gen­hei­ten der rich­ti­ge Ansprech­part­ner. In stän­di­ger Zusam­men­ar­beit mit Nota­ren und Rechts­an­wäl­ten sagen wir Ihnen, wie Sie ein Tes­ta­ment schrei­ben müs­sen, auf was Sie hier­bei ach­ten soll­ten und wel­che steu­er­li­chen Kon­se­quen­zen im Todes­fall auf Sie zukom­men. Und wir kön­nen dafür sor­gen, dass Ihre Nach­kom­men wegen unkla­rer Rege­lun­gen unter­ein­an­der und vor Gerich­ten strei­ten müs­sen.

Bei sehr kom­ple­xen Nach­läs­sen oder bei einer Viel­zahl von Erben sind die­se oft­mals mit der Ver­wal­tung bzw. Abwick­lung des Nach­las­ses über­for­dert. Für die­se Fäl­le kön­nen Sie uns als Tes­ta­ments­voll­stre­cker ein­set­zen. Als neu­tra­le und fach­lich ver­sier­te Per­so­nen sind wir in der Lage, Ihren Nach­lass ent­spre­chend Ihrem Wil­len so zu ver­wal­ten und abzu­wi­ckeln, dass weder das Vor­mund­schafts­ge­richt, irgend­wel­che Betreu­er noch ande­re Ihnen nicht ver­trau­te Per­so­nen Ein­fluss auf Ihren Nach­lass haben.

Ihr Nut­zen:

Ihr Nach­lass ist in Ihrem Sin­ne rechts­si­cher und ver­läss­lich gere­gelt. Aus­ein­an­der­set­zun­gen unter den Erben wer­den durch kla­re und ver­ständ­li­che For­mu­lie­run­gen und Zustän­dig­kei­ten ver­mie­den.


Sanie­rungs­be­ra­tung

Ver­än­der­te Markt­si­tua­tio­nen, neue Wett­be­wer­ber oder auch Trends und Ände­run­gen im Kon­su­men­ten­ver­hal­ten kön­nen dazu füh­ren, dass Ihr Unter­neh­men in Schief­la­ge gerät. Der Umsatz ist rück­läu­fig, die Kos­ten zeh­ren den Ertrag fast voll­stän­dig auf. Viel­leicht haben Sie schon eini­ge ver­lust­rei­che Zei­ten hin­ter sich gebracht und die Reser­ven gehen lang­sam zur Nei­ge. Sie ver­han­deln mit den Gläu­bi­gern und ver­su­chen Zah­lungs­zie­le zu ver­län­gern. Kann es sein, dass Ihr Unter­neh­men in der Kri­se steckt? In die­ser Situa­ti­on ist es wich­tig recht­zei­tig zu han­deln.

Wir haben uns spe­zia­li­siert auf die Bera­tung von Unter­neh­men in der Kri­se und beglei­ten sie bei der Ent­wick­lung eines Sanie­rungs­kon­zep­tes zur Ver­mei­dung einer Insol­venz. Dabei ana­ly­sie­ren wir die Schwach­punk­te und Feh­ler, die zur Kri­se geführt haben, ent­wi­ckeln zusam­men mit Ihnen eine neue Unter­neh­mens­stra­te­gie und defi­nie­ren die Maß­nah­men, die umzu­set­zen sind, um die neue Unter­neh­mens­stra­te­gie im Unter­neh­men zu rea­li­sie­ren. Selbst­ver­ständ­lich unter­stüt­zen wir Sie in die­sem Pro­zess auch bei Gesprä­chen und Ver­hand­lun­gen mit Gläu­bi­gern, mög­li­chen Inves­to­ren und Kre­dit­ge­bern.

Ihr Nut­zen:

Sie haben einen star­ken Part­ner mit hoher betriebs­wirt­schaft­li­cher Erfah­rung und vie­ler­lei Bran­chen­ein­sicht an Bord, der Ihnen neue Impul­se geben kann und bei schwie­ri­gen Gesprä­chen ver­läss­lich zur Sei­te steht.

Fach­be­ra­tung Bau und Hand­werk

Als Hand­wer­ker hel­fen Sie täg­lich Men­schen bei der Lösung von Pro­ble­men – wir möch­ten Ihnen hel­fen, dass bei Ihnen finan­zi­ell und steu­er­lich alles rund läuft und Sie mehr Sicher­heit, Effi­zi­enz und Zeit für das Wesent­li­che gewin­nen. Ob Unternehmer/in, Meis­ter­be­trieb oder Subunternehmer/in: zu den Fir­men mit kon­stan­ten und stei­gen­den Auf­trags­zah­len zäh­len inner­halb die­ser Bran­che die­je­ni­gen, die es ver­stan­den haben, dass neben der fach­lich kom­pe­ten­ten Aus­füh­rung ihrer Dienst­leis­tung eben­falls hohe Anfor­de­run­gen an die kauf­män­ni­sche Abwick­lung, Kal­ku­la­ti­on und an das inter­ne Kos­ten­ma­nage­ment gestellt wer­den.

Ihr Nut­zen:

Sie kön­nen den Her­aus­for­de­run­gen der Zukunft sicher begeg­nen, da wir als erfah­re­ne Spe­zia­lis­ten für die steu­er­li­che Bera­tung von hand­werk­li­chen Betrie­ben, Ihre unter­neh­me­ri­schen und pri­va­ten Zie­le syn­chro­ni­sie­ren und Ihnen so die bes­ten Vor­aus­set­zun­gen für Ihren Unter­neh­mens­er­folg schaf­fen.