LEISTUNGEN DIE SIE VON UNS ERWARTEN DÜRFEN:
FÜR IHREN ERFOLG.
Wir setzen mit unseren Leistungen nicht nur auf die Elemente der klassischen Steuerberatung, sondern begleiten Sie auch kompetent in organisatorischen und strategischen Entscheidungen zugunsten Ihres Erfolgs und Ihres Zeitmanagements. Darüber hinaus beraten wir Sie auf unseren Spezialgebieten wie z.B. der Krisenberatung, Unternehmenssanierung, Nachfolgeregelung, Testamentsgestaltung und Testamentsvollstreckung. Für viele unserer Standardleistungen sind die Preise transparent und nachvollziehbar festgelegt und ergeben sich aus unserem schriftlichen Leistungskatalog. Für andere Aufträge erhält der Mandant auf Wunsch im Voraus ein verbindliches Angebot. So wissen Sie stets im Voraus genau, was unsere Leistungen für Sie kosten. Böse Überraschungen in Form von unerwarteten Gebührenrechnungen werden so vermieden.
Nachfolgend haben wir für Sie die einzelnen Felder unserer Tätigkeit aufgezählt. Klicken Sie auf die einzelnen Punkte, um mehr über unser umfangreiches Leistungsspektrum zu erfahren.
A. Fibu für Selbstbucher
Unsere Leistungen
Wir besorgen Ihnen ein Finanzbuchhaltungsprogramm zu günstigen Konditionen zur Installation auf Ihrem PC. Sie buchen Ihre Belege selber an Ihrem Arbeitsplatz zuhause. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung schicken Sie per Elster an das Finanzamt. Die betriebswirtschaftliche Auswertung drucken Sie an Ihrem Arbeitsplatz-Drucker zuhause aus. Die Sicherung der Daten erfolgt über unser Rechenzentrum bei der DATEV in Nürnberg. Das Programm ist mit unserem System kompatibel, die Daten können jederzeit auf unser System zu Kontrollzwecken übertragen werden. Unsere Mitarbeiter werden auf dem System ständig geschult und stehen Ihnen sowohl bei programmtechnischen als auch bei fachlichen Fragen persönlich oder per mail zur Verfügung.
Ihr Nutzen
- Keine zeitintensive Suche nach einem Fibu-Programm
- Externe Sicherung der Daten
- Unkomplizierte Unterstützung durch Fibu-Profis mit ausgezeichneter Software-Kenntnis
B. Paket Fibu Basis
Unsere Leistungen
Wir kontieren und buchen Ihre Belege nach Zahlungsein- und ausgang und erstellen für Sie die elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung. Sie erhalten eine monatliche Kurzübersicht sowie eine Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben sowie das Ergebnis einschließlich Vorjahresvergleich.
Ihr Nutzen
- Korrekte Erfassung aller Belege durch einen Fibu-Profi
- Regelmäßige Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben
- Termingerechte Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung
C. Paket Fibu Business
Unsere Leistungen
Neben den Leistungen aus dem Paket „Fibu Gewinnermittlung“ buchen wir zusätzlich Ihre zum Monatsende noch offenen Ausgangs- und Lieferantenrechnungen. Zusätzlich werden wir die Jahresbuchungen wie z. B. Abschreibungen und Rückstellungen monatlich anteilig gebucht. Sie erhalten eine monatliche Übersicht über Ihre Liquiditäts- und Ertragslage sowie über Ihr betriebliches Vermögen.
Ihr Nutzen
- Nutzen aus dem Paket „Fibu Gewinnermittlung“
- Aktuelle Übersicht über die steuerliche und wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens
- Erkennen von positiven und negativen Tendenzen
- Bessere Übersichtlichkeit bei der Entwicklung Ihres Unternehmens
D. Fibu Digital
Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen an, sowohl die „Fibu Basis“ als auch die „Fibu Business“ digital zu buchen. Sie senden einfach alle Ihre Belege per Scan an uns. Egal, ob einmal im Monat oder täglich. Sie behalten die Papierbelege immer bei sich zuhause. Wir buchen die digitalisierten Belege und hinterlegen die Belege digital hinter jeden Buchungssatz.
Auf Wunsch erhalten Sie die Möglichkeit, jederzeit von zuhause aus oder über Ihre mobilen Geräte auch von unterwegs aus die aktuellen Zahlen Ihres Unternehmens anzuschauen und offene Rechnungen direkt zu begleichen.
Ihr Nutzen
- Belege bleiben bei Ihnen zuhause
- Keine Zustell- oder Fahrtkosten für das Einreichen der Fibu bei uns
E. Sonstige Leistungen Fibu
Neben unseren monatlichen Fibu-Paketen bieten wir Ihnen alle Leistungen rund um die Finanzbuchführung an, die für Sie Zeitgewinn und somit Kostenersparnis erbringen oder die Ihnen weiteren Zusatznutzen bringen. Hierzu gehören insbesondere:
Unsere Leistungen
Monatlicher Kurzbericht
Sie erhalten übersichtlich auf einem Blatt tabellarisch und grafisch einen monatlichen Überblick über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens. Neben dem monatlichen Betriebsergebnis und der momentanen Liquidität zeigen wir Ihnen auf, wie viel Sie als Chef im aktuellen Monat pro Stunde verdient haben.
Mahnwesen
Durch die beim Paket „Fibu Business“ erstellte Forderungsliste bleibt kein Zahlungsrückstand unerkannt. Wir erstellen Ihnen eine monatliche Mahnungsvorschlagsliste. Sie entscheiden, welcher Kunde wann gemahnt werden soll. Wir übernehmen anschließend die Mahnung(en) bis zur Androhung des Mahnbescheids und Übergabe an Ihren Rechtsanwalt. Für Sie entfällt so das lästige Mahnverfahren und der damit verbundene Zeit- und Personalaufwand.
Buchen bei Ihnen in der Firma
Unsere Fibu-Fachkraft kommt zu Ihnen nach Hause oder in die Firma und bucht dort mit Ihrem eigenen Fibu-Programm. Dies entweder regelmäßig oder auch in Notfällen, falls Ihre Buchhaltungskraft mal erkrankt oder im Urlaub ist.
24-Stunden-Annahme Ihrer Buchhaltungsbelege
Auch spät am Abend, nachts oder am Wochenende können Sie bei uns Ihre Buchhaltungsbelege abgeben.
Bearbeitung von Fragebögen
Bei Fragebögen von Finanzamt, Krankenversicherung, IHK usw. kann man schnell in Unwissenheit fehlerhafte Angaben machen. Die Folge sind oftmals unangenehme Zahlungsfestsetzungen, deren Richtigkeit man nicht beurteilen kann und die evtl. hätten vermieden werden können. Unsere Fibu-Fachkräfte kennen sich bestens aus und bearbeiten für Sie Ihre Fragebögen korrekt und in Ihrem Interesse. So vermeiden Sie unnötige Zahlungen und Rückfragen.
Abstimmungsarbeiten
Stimmen Zahlungen von Kunden oder an Lieferanten nicht mit den Rechnungsbeträgen überein oder werden versehentlich bei der Zahlung falsche Rechnungsnummern angegeben, entstehen Differenzen in der Buchhaltung, die Sie zeitaufwändig nachvollziehen und unserer Fibu-Fachkraft mitteilen müssen. Diese Abstimmungsarbeiten übernehmen unsere Fibu-Fachkräfte mit ihrer großen Buchhaltungserfahrung für Sie. So sparen Sie Zeit, Geld – und schonen Ihre Nerven.
Branchenvergleich
Besonders wertvoll werden Ihre Zahlen, wenn Sie diese vergleichen können mit Zahlen anderer Unternehmen gleicher Größe und der gleichen Branche. Wir ermitteln für Sie monatlich, vierteljährlich oder jährlich Vergleichszahlen anderer Unternehmen. So erkennen Sie, ob Sie entsprechend dem Trend in Ihrer Branche wirtschaften, besser sind oder Nachholbedarf haben.
EDV-Unterstützung
Falls Sie mit einem eigenen Programm selber buchen wollen, unterstützen wir Sie bei der Auswahl einer geeigneten Fibu-Software und der passenden Hardware. Bei der Installation und Einrichtung der Software sind wir Ihnen ebenfalls behilflich. Bei Bedarf erfolgt eine Einweisung in das Fibu-Programm. So brauchen Sie sich bis zur ersten Buchung um nichts zu kümmern und können die Tücken bei der Installation und Einrichtung der EDV getrost unserem EDV-Fachmann überlassen.
Herbstgespräch
Wir bieten Ihnen an, nach Verbuchung der Belege September in einem gemeinsamen Gespräch die bisherige Jahresentwicklung Ihres Unternehmens zu analysieren. Wir prüfen dabei die Angemessenheit der festgesetzten Steuervorauszahlungen und zeigen Ihnen notwendige Handlungsmöglichkeiten für das 4. Quartal des Jahres auf. Damit ermöglichen wir Ihnen, gezielt und rechtzeitig Maßnahmen zur Reduzierung der Jahressteuerschuld zu ergreifen.
Scheuen Sie Bürokratismus, komplizierte Gesetzesregelungen und unnötige Risiken? Dann empfehlen wir Ihnen, von einer Selbsterstellung der Löhne und Gehälter die Finger zu lassen.
Die Lohn- und Gehaltsbuchführung ist eine sehr zeitintensive Aufgabe, die durch die ständigen Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht immer komplizierter wird. Hinzu kommen regelmäßige Prüfung durch Sozialversicherung und Finanzamt, bei denen Fehler unweigerlich aufgedeckt werden und die oftmals zu teuren finanziellen Konsequenzen für Sie und Ihr Unternehmen führen.
Schonen Sie Ihre Kräfte und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft. Unsere professionell geschulten Mitarbeiter übernehmen die Lohn- und Gehaltsbuchführung für Sie – von der Unterstützung bei Einzelfragen bis zur kompletten Erledigung aller Abrechnungsvorgänge und Meldungen.
Das bieten wir Ihnen an:
A. Erstmalige Erfassung Ihrer Unternehmensdaten nach den gesetzlichen Anforderungen
Unsere Leistungen
Wir erfassen Ihre Unternehmensdaten nach Anforderung der verschiedenen Behörden und stellen die Weichen für einen unkomplizierten und für Sie bequemen Ablauf der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung. Dies umfasst auch:
- Beantragung einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit
- Anlegen der für Sie sinnvollen Auswertungen und Übersichten
- Anlegen des gesamten Zahlungsverkehrs mit Mitarbeitern, Krankenkassen und Finanzamt einschließlich der Einrichtung des Lastschrifteinzugs
- Einrichtung der elektronischen Übermittlung der Daten an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger
- Einrichtung von Arbeitszeitkonten (bei Bedarf)
Ihr Nutzen
- Keine Behördengänge für Sie / Pflicht zur elektr. Übermittlung vermeiden
- Reibungsloser Beginn der Lohnabrechnung
- Kein Ausfüllen komplizierter Fragebögen von Finanzamt und Sozialversicherungsträger
- Keine zeit- und kostenintensiven Fortbildungen für Sie und Ihre Mitarbeiter in Sachen Lohn und Gehalt
- Keine Anschaffung teurer Lohnprogramme bzw. Updates
B. Erstmalige Einrichtung von Lohnkonten für Ihre Arbeitnehmer nach den gesetzlichen Anforderungen
Unsere Leistungen
Wir erfassen die rechtlich notwendigen persönlichen Daten Ihrer Mitarbeiter und deren Vergütungsbestandteile und legen so den Grundstein für eine rechtssichere, mitarbeiterbezogene Abrechnung der Löhne und Gehälter. Dies umfasst auch:
- Entwurf und Bereitstellung von Einstellungsformularen zur Erfassung relevanter Lohn- und Gehaltsdaten und zur Absicherung des Arbeitgebers
- Fristgerechte Anmeldung des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung
- Abruf ElStam-Daten wie Lohnsteuerkarten-Daten
Ihr Nutzen
- Rechtssicherheit für Sie als Arbeitgeber hinsichtlich der getroffenen Lohnvereinbarungen mit Ihren Arbeitnehmern
- Reibungsloser Beginn der monatlichen Lohnabrechnung für Ihre Arbeitnehmer
- Wenig Zeitaufwand für Sie durch effizientes Arbeiten mit unseren Einstellungsformularen
- Keine Risiken wegen verspäteter Anmeldung Ihrer Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung
C. Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Unsere Leistungen
Wir sorgen dafür, dass mit minimalem Aufwand für Sie als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter pünktlich ihr monatliches Gehalt erhalten, die Lohnsteuer fristgemäß an das Finanzamt gezahlt wird und die Sozialversicherungsbeiträge termingerecht abgeführt werden. Dies umfasst auch:
- Entwurf und Bereitstellung von Formularen zur Erfassung der monatlich relevanten Vergütungsdaten
- Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für die Mitarbeiter
- Elektronische Erstellung und Weiterleitung der Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt
- Elektronische Erstellung und Weiterleitung der Beitragsnachweise zur Sozialversicherung an die Krankenkassen
- Bereitstellung der unterschriftsreifen Zahlungsfreigabe für die Lohn- und Gehaltszahlungen einschl. Übersichten über die zu leistenden Zahlungen
- Erstellung einer Übersicht über die monatlichen Gesamtpersonalkosten
- Bereitstellung der Lohn- und Gehaltsbuchungssätze für Ihre Finanzbuchhaltung
- Elektronische und somit papierlose Archivierung der Lohnunterlagen zur Wahrung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen
Ihr Nutzen
- Kein Ärger mit Mitarbeitern, Finanzamt und Sozialversicherungsträger wegen nicht fristgerechter oder falscher Zahlungen
- Geringer Zeitaufwand für Sie für die sehr diffizile und fehleranfällige monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Kein Aufwand für Datensicherung und Gewährleistung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
- Trotz der monatlichen Fristen bleiben sie unabhängig in Sachen Urlaub, Krankheit oder Mutterschutz
- Verlagerung der nicht abrechnungstechnischen Risiken auf den Steuerberater
D. Sonstige Leistungen in Sachen Lohn und Gehalt
Daneben bieten wir Ihnen alle Leistungen rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung an, die für Sie Zeitgewinn und somit Kostenersparnis bedeuten und Ihnen weiteren Zusatznutzen bringen. Hierzu gehören insbesondere:
Unsere Leistungen
Antrag auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall / elektr. Übermittlung
Im Fall der Erkrankung von Mitarbeitern erhalten Sie auf Antrag einen Teil der Personalkosten von der Krankenkasse wieder erstattet. Den dafür notwendigen Antrag bearbeiten wir für Sie und leiten diesen direkt an die Krankenkasse weiter. Dieser mitunter hohe Verwaltungsaufwand entfällt somit für Sie komplett.
Berechnung des Mutterschaftsgeldes einschl. Antrag auf Lohnfortzahlung
Geht eine Mitarbeiterin in Mutterschutz, erhält sie das sogenannte Mutterschaftsgeld, das auf Antrag dem Arbeitgeber von der Krankenkasse wieder erstattet wird. Die aufwändige Berechnung des Mutterschaftsgelds sowie den Antrag auf Erstattung erledigen wir für Sie und entlasten Sie somit von der bürokratischen und äußert komplizierten Bearbeitung der Formulare.
Antrag auf Krankengeld
Ist ein Mitarbeiter länger als 6 Wochen krank, erhält er auf Antrag ab der siebten Woche Geld von der Krankenkasse. Wir erstellen den Antrag für Sie und sorgen dafür, dass für Sie keine weiteren laufenden Personalkosten anfallen.
Umstellung auf Kurzarbeitergeld
Erfordert die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens die Einführung von Kurzarbeit, sorgen wir für die notwendige abrechnungstechnische Umstellung und stellen so eine korrekte Abrechnung der Löhne und Gehälter in der Phase der Kurzarbeit sicher.
Unterstützung und Begleitung bei Prüfungen
Die Abrechnung der Löhne und Gehälter wird regelmäßig alle paar Jahre durch das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger geprüft. Wir unterstützen und begleiten Sie in der Prüfungsphase und stehen den Prüfern Rede und Antwort. Sie sind von unangenehmen Fragen der Prüfer weitgehend entlastet und können sich beruhigt wichtigeren Dingen zuwenden.
Abmeldung von Arbeitnehmern
Scheidet ein Mitarbeiter aus, erfolgt eine Abmeldung an die Krankenkasse. Daneben müssen die für den Mitarbeiter wichtigen Arbeitspapieren wie z. B. Jahresentgeltmeldung oder Lohnsteuerbescheinigung elektronisch erstellt und versendet werden. Dies erledigen wir unbürokratisch für Sie. Nur das Arbeitszeugnis müssen Sie noch selber erstellen.
Ausstellung von Verdienst- oder Arbeitsbescheinigungen
Behörden wir z. B. die Agentur für Arbeit, das Sozialamt, die Krankenkasse, aber auch die Banken benötigen von Ihnen aus unterschiedlichen Gründen Verdienst- oder Arbeitsbescheinigungen für betroffene Mitarbeiter. Diese Bescheinigungen stellen wir ordnungsgemäß aus und leiten diese direkt an die anfragende Stelle weiter – ohne dass nochmals Rückfragen von Ihnen bearbeitet werden müssen.
Erstellung der Jahresentgeltmeldungen und der Jahreslohnsteuerbescheinigungen
Die jährlich zu erstellende Jahresentgeltmeldung für die Krankenkasse des Arbeitnehmers und die Lohnsteuerbescheinigung für seine persönliche Einkommensteuererklärung erstellen wir unverzüglich nach Jahresende und leiten diese an Ihre Arbeitnehmer und das Finanzamt weiter. Sie vermeiden dadurch unnötige Zeitverzögerungen und Rückfragen Ihrer Arbeitnehmer.
Änderungen bei Arbeitnehmer- oder Unternehmerdaten
Haben sich abrechnungsrelevante Daten des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers geändert, werden wir diese umgehend erfassen und können so eine Verzögerung oder Korrektur von abgerechneten Löhnen oder Gehältern vermeiden.
Sonstige Leistungen in Sachen Lohn und Gehalt
In allen Lohn- und Gehaltsfragen stehen wir Ihnen mit unseren hervorragend ausgebildeten Lohnsachbearbeitern zur Verfügung. Ob bei Fragen der betrieblichen Altersvorsorge, der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Lohnoptimierung, bei Kündigung usw.; wir beraten Sie gerne und individuell.
Meldungen an die Berufsgenossenschaft
Die jährlich anfallende Meldung der Löhne und Gehälter an die Berufsgenossenschaft einschließlich der Einstufung der Mitarbeiter in Gefahrklassen erledigen wir für Sie zu Ihrem Vorteil. So vermeiden Sie von vornherein für Sie schwer einschätzbare Fehleinstufungen der Mitarbeiter durch die Berufsgenossenschaft und somit unnötig hohe BG-Beiträge.
Lieben Sie seitenlange Formulare voller unverständlicher Fragen in typischem Beamtendeutsch? Und bekommen Sie gerne Post von Behörden mit Fragebögen, deren Fragen man zuerst hinterfragen muss? Nein? Dann sind Sie bei uns richtig. Unglaublich aber wahr: Wir lieben sowas und stürzen uns mit Freude und viel Erfahrung auf den für Sie lästigen Papierkram.
Das alles können wir in Sachen Formular(un)wesen für Sie tun:
Erstellung der privaten Einkommensteuererklärung
Alle Jahre wieder fordert das Finanzamt die Einkommensteuererklärung bei Ihnen an. Und jedes Jahr gibt es neue Regelungen und Vorschriften, die schwer verständlich und für den Steuerlaien oftmals nicht zu überblicken sind. Durch unsere überproportional hohe Fortbildungsquote und spezielle Online-Datenbanken haben wir ständig den Überblick über alle aktuellen Änderungen. Bei steuerlichen Änderungen während des Jahres erhalten wir von unserem Softwarehaus sofort die benötigten Updates für unsere Steuerprogramme. So ist es uns stets möglich, für Sie Ihre Einkommensteuererklärung unter Ausnutzung aller erdenklichen und vor allem aktuellen Steuersparmöglichkeiten auch kurzfristig (z.B. bei drohendem Abgabetermin) zu erstellen.
Wird die Einkommensteuererklärung von uns erstellt, verlängert sich die Abgabefrist vom 31.05. auf den 31.12. des nachfolgenden Jahres. Sie können sich daher mehr Zeit lassen mit der Zusammenstellung der Unterlagen. Und damit Sie wissen, was Sie alles zusammenstellen müssen, erhalten Sie von uns bei Bedarf eine übersichtliche Checkliste. So geht Ihnen das lästige Geschäft sehr viel leichter von der Hand.
Die Steuererklärung für das Finanzamt wird von uns elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Für Sie selber erstellen wir ein Exemplar mit den Original-Formularen. Selbstverständlich erhalten Sie mit Ihrer Einkommensteuererklärung eine exakte Berechnung über die Steuererstattung oder -nachzahlung sowie weitere sinnvolle und übersichtliche Berechnungen über Ihre persönlichen Einnahmen und Ausgaben.
Ihr Nutzen:
- Sicherheit, alle Steuersparmöglichkeiten ausgenutzt zu haben
- Kein Zeitaufwand und Ärger mit den Formularen
- Kein Risiko durch Benutzung nicht aktueller Steuerprogramme
- Keine jährlich neuen Anschaffungskosten für eigene Software und Fachliteratur
- Kein Ärger mit dem Finanzamt wegen Versäumnis des Abgabetermins
Ihre Investition:
Die Abrechnung muss zwingend nach der Steuerberatergebührenverordnung erfolgen. Innerhalb dieser Verordnung gibt es für uns Steuerberater aber einen relativ breiten Spielraum für die Bemessung der Gebühren.
Erstellung der privaten Umsatzsteuererklärung
Werden privat Umsätze getätigt, die der Umsatzsteuer unterliegen, ist jährlich eine Umsatzsteuererklärung und während des Jahres ggf. pro Monat oder Quartal eine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben. Dies ist z.B. der Fall, wenn Strom von einer Photovoltaikanlage ins Stromnetz eingespeist wird oder wenn Gewerbeimmobilien umsatzsteuerpflichtig vermietet werden. Lästig sind hierbei die Verspätungszuschläge, die das Finanzamt nach Versäumnis der Abgabefrist festsetzt. Oder die Säumniszuschläge, wenn man mal unpünktlich bezahlt. Und leider passiert dies bei Privatpersonen sehr häufig, da man es einfach nicht gewohnt ist, jeden Monat oder jedes Vierteljahr auch noch an die Umsatzsteuer-Voranmeldung zu denken.
Dafür sind wir da. Wir haben die Steuertermine fest im Griff und garantieren Ihnen, dass wir Ihre Umsatzsteuerformulare zu Ihrem Vorteil bearbeiten und pünktlich elektronisch ans Finanzamt weiterleiten. Und dass Ihre Zahlung nicht zu spät, aber auch nicht zu früh an das Finanzamt geleistet wird.
Ihr Nutzen:
- Gewissheit, dass die Formulare “steueroptimal” für Sie bearbeitet werden
- Kein Zeitaufwand und Ärger mit den Formularen
- Keine Gedankenverschwendung an irgendwelche Abgabetermine
- Keine unnötigen Strafgebühren an das Finanzamt
Ihre Investition:
Die Abrechnung muss zwingend nach der Steuerberatergebührenverordnung erfolgen. Innerhalb dieser Verordnung gibt es für uns Steuerberater aber einen relativ breiten Spielraum für die Bemessung der Gebühren.
Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
Es hat mal einer gesagt: “Die Erbschaftsteuer ist ein später Güteerweis für den Verstorbenen. Denn das Finanzamt sorgt dafür, dass die Freude über das Hinscheiden nicht allzu üppig ausfällt”. Wir sorgen dafür, dass Ihnen nach dem Tod eines lieben Verwandten wenigstens die Freude am Erbe weitgehend erhalten bleibt und Sie neben anderen Formalitäten nicht auch noch mit komplizierten und ausufernden Steuererklärungen belastet sind. Und dass Sie nur soviel von Ihrem Erbe an das Finanzamt abgeben müssen, als unbedingt notwendig.
Das Erbschaftsteuerrecht ist sehr umfassend und im Detail tückisch. Das Ausfüllen erfordert eine pedantische Vorgehensweise und ein großes Wissen über Ansatz- und Bewertungsmöglichkeiten der hinterlassenen Vermögenswerte. Wir kennen und können das. Mit unserer Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet nehmen wir Ihnen viel Zeit und Ärger ab. Und geben Ihnen die Sicherheit, alle steuerlichen Möglichkeiten ausgenutzt und und sicherlich auch im Sinne des Verstorbenen das Erbe weitgehend erhalten zu haben. Daneben rechnen wir Ihnen auf Heller und Cent genau aus, mit welchen Erbschaftsteuerbelastung Sie rechnen müssen.
Übrigens: Bei Schenkung ist dieselbe Erklärung wie bei der Erbschaft auszufüllen. Nur der Anlass ist in der Regel ein weitaus angenehmerer.
Ihr Nutzen:
- Entlastung von Formularwesen in Zeiten der Trauer und anderer Belastungen
- Sicherheit, alle Steuersparmöglichkeiten ausgenutzt zu haben
- Keine Korrespondenz mit Finanzamt wegen unklarer Ansatz- und Bewertungs- fragen
- Sicherheit über die zu erwartende Höhe der Erbschafteuer
Ihre Investition:
Die Abrechnung muss zwingend nach der Steuerberatergebührenverordnung erfolgen. Innerhalb dieser Verordnung gibt es für uns Steuerberater aber einen relativ breiten Spielraum für die Bemessung der Gebühren. Wir orientieren uns grundsätzlich an der für die Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung benötigten Zeit. Je niedriger unser Zeitaufwand, desto niedriger unsere Gebührenrechnung. Das heißt, je geordneter wir Ihre Belege und Angaben zur Bearbeitung erhalten, desto geringer werden Ihre Kosten.
Prüfung von Steuerbescheiden als Folge der Abgabe von Steuererklärungen
In der Regel erhalten Sie einige Wochen nach Abgabe der Steuererklärungen die entsprechenden Steuerbescheide vom Finanzamt. Auf den Bescheiden sind nicht nur die Steuernachzahlungen oder -erstattungen ersichtlich, sondern auch weitere Informationen im “Kleingedruckten”, die für den Steuerlaien nur schwer verständlich sind. Nichtsdestotrotz können diese aber früher oder später Auswirkungen auf Ihre Steuerbelastung und somit auf Ihren Geldbeutel haben.
Wir prüfen den gesamten Steuerbescheid einschließlich aller Erläuterungen auf seine Richtigkeit. Wir können Ihnen dadurch wertvolle Informationen darüber liefern, ob aus Sicht des Finanzamts alles in Ordnung ist oder ob Sie in Zukunft noch mit der einen oder anderen Überraschung rechnen müssen.
Ihr Nutzen:
- Unverständliche Bescheide machen wir für Sie lesbar und durchschaubar
- Sicherheit, dass der Steuerbescheid in Ordnung ist
- Gewissheit über schwebende und in Zukunft drohende Steuerbelastungen
Andere Formulare und Anträge
Neben der Bearbeitung der Steuererklärungen füllen wir auch viele andere Formulare unterschiedlichster Behörden für Sie aus.
Hierzu gehören insbesondere:
Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen
Oftmals setzt das Finanzamt vierteljährliche Einkommensteuer-, oder bei Kapitalgesellschaften Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen fest, die dem aktuellen Einkommen nicht entsprechen und daher zu hoch angesetzt sind. Dies kostet Sie Liquidität, das Geld fehlt Ihnen für andere schöne Dinge. In solchen Fällen beantragen wir für Sie die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen auf den richtigen Betrag und bereiten die hierfür notwendigen Unterlagen für daas Finanzamt ohne Aufwand für Sie auf. So verschaffen wir Ihnen somit Luft für andere Geldausgaben.
Antrag auf Elterngeld
Nimmt ein Elternteil nach Geburt eines Kindes eine berufliche Auszeit, besteht ein Anspruch auf Elterngeld, das bis zu EUR 1.800 pro Monat betragen kann. Wir übernehmen für Sie die mitunter sehr komplizierte Berechnung des für das Elterngeld maßgebenden Einkommens und bearbeiten den notwendigen Antrag. Dieser hohe Verwaltungsaufwand entfällt somit für Sie komplett.
Antrag auf Kindergeld
Der Anspruch auf Kindergeld besteht vom ersten Lebensmonat des Kindes an. Das Kindergeld muss bei der regionalen Kindergeldkasse beantragt werden.
Je früher der Antrag eingeht, desto eher erhalten Sie die Zahlung auf Ihr Konto. Wir machen das für Sie unverzüglich nach der Geburt. So sind Sie in Zeiten schlafloser Nächte eine weitere Formalität los und können sich dafür ein paar Stündchen Schlaf zusätzlich gönnen.
Formular der Krankenkassen für die Beitragsfestsetzung
Sind Sie als selbständiger Unternehmer freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, bekommen Sie jedes Jahr ein Formular Ihrer Krankenkasse, in dem Sie zwecks Festsetzung des zukünftigen Beitrags Ihr Einkommen ermitteln müssen. Wir haben Ihre Zahlen greifbar und können so das Formular zu Ihrem Vorteil und dazu noch weitaus schneller bearbeiten als Sie selber. Das spart Ihnen wertvolle Zeit und gibt Ihnen die Sicherheit, nicht zu hohe Beiträge in Zukunft zahlen zu müssen.
Der Jahresabschluss sowie die Gewinnermittlung (ausreichend bei kleineren Unternehmen) dient Ihnen persönlich als Instrument für die jährliche Analyse Ihrer wirtschaftlichen Situation. Daneben ist der Jahresabschluss für das Finanzamt die Grundlage für die Festsetzung der Ertragsteuern. Auch die Bank benötigt in der Regel den jährlichen Jahresabschluss für die Ratingeinstufung Ihres Unternehmens.
Wir erstellen den Jahresabschluss und die Gewinnermittlung grundsätzlich mit Erläuterungen zu den wichtigsten Positionen. Damit sorgen wir dafür, dass Sie das Zahlenwerk gut nachvollziehen und auch verstehen können. Ist der Jahresabschluss auch bei der Bank einzureichen, wird der zuständige Rating-Sachbearbeiter die Daten leicht und ohne lästige Rückfragen analysieren können. Und beim Finanzamt wird vermieden, dass wegen Intransparenz des Jahresabschlusses voreilig eine Betriebsprüfung anberaumt wird.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
Gewinnermittlung
Für kleine Unternehmen und Freiberufler besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses. Gehören Sie zu dieser Unternehmensgruppe reicht es vollkommen aus, den Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen.
Unsere Leistungen:
- Termingerechte und gesetzeskonforme Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung einschl. Erläuterung der einzelnen Posten
- Erstellung und Führung des Anlageverzeichnisses
- Bearbeitung der zugehörigen betrieblichen Steuererklärungen
- Bei Bedarf: Persönliche Erläuterung der Einnahmenüberschussrechnung ohne zusätzliche Kosten
Ihr Nutzen:
- Keine unnötig hohen Kosten für die Ermittlung Ihres Jahresgewinns
- Kein Ärger mit dem Finanzamt wegen Versäumnis des Abgabetermins
- Sicherheit hinsichtlich einer steueroptimalen “Gestaltung” der Einnahmenüberschussrechnung durch den Steuer-Profi
- Wertvolle steuerliche und betriebswirtschaftliche Anregungen im Erläuterungsgespräch mit Ihrem Steuerfachmann
Jahresabschluss
Ab einer bestimmten Unternehmensgröße besteht die steuerliche und handelsrechtliche Pflicht, den Gewinn über den so genannten Vermögensvergleich (Bilanz + Gewinn- und Verlustrechnung = Jahresabschluss) zu ermitteln. Bei GmbH’s und GmbH & Co. KG’s umfasst der Jahresabschluss zusätzlich noch den Anhang. Wird der Jahresabschluss nicht für die Bank oder die Unternehmenssteuerung benötigt sondern lediglich für das Finanzamt, reicht die kostengünstige Erstellung gem. den gesetzlichen Anforderungen ohne weitergehende Erläuterungen in der Regel aus.
Unsere Leistungen:
- Termingerechte und gesetzeskonforme Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einschl. Erläuterung der einzelnen Posten
- Bei GmbH’s und GmbH & Co. KG’s: Zusätzlich Erstellung des Anhangs
- Erstellung und Führung des Anlageverzeichnisses
- Schriftliche Erläuterungen zu Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden sowie zu Erträgen und Aufwendungen
- Übersichtliche Darstellung eines internen Drei-Jahres-Vergleichs der Ertragslage (GuV), der Vermögenslage (Aktivseite Bilanz) und der Kapitalstruktur (Passivseite Bilanz)
- Aufstellung einer Kapitalflussrechnung (wo ist mein hart verdientes Geld hingeflossen?)
- Bearbeitung der zugehörigen betrieblichen Steuererklärungen einschl. eletronischer Übermittlung an das Finanzamt
- Bei Bedarf: Persönliche Erläuterung und Präsentation des Jahresabschlusses ohne zusätzliche Kosten
- Erstellung der E-Bilanz einschl. elektronischer Weiterleitung an das Finanzamt
Ihr Nutzen:
- Mit wenigen Blicken umfassende Information über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens
- Gewissheit, wo das verdiente Geld geblieben ist
- Kein Ärger mit dem Finanzamt wegen Versäumnis des Abgabetermins
- Sicherheit hinsichtlich einer steueroptimalen “Gestaltung” des Jahresabschlusses durch den Steuer-Profi
- Wertvolle steuerliche und betriebswirtschaftliche Anregungen im Erläuterungsgespräch mit Ihrem Steuerfachmann
Sonderleistungen
Neben der Erstellung des Jahresabschlusses oder der Gewinnermittlung bieten wir Ihnen weitere hiermit verwandte Dienstleistungen an. Hierzu gehören insbesondere:
Prüfung / Übernahme von Fibu-Daten bei Fremdbuchhaltung
Wird die Buchhaltung bei uns in der Kanzlei gemacht, sind die Konten von Anfang an richtig bebucht und können ohne weitere Umbuchungen bzw. Abstimmungsarbeiten ins Jahresabschluss-Programm übertragen werden. Wird die Buchhaltung vom Unternehmen selber gemacht, ist dies softwarebedingt und buchungstechnisch in der Regel nicht der Fall. Wir übernehmen Ihre Buchhaltungsdaten in unser Jahresabschluss-Programm und überprüfen Ihre Buchungen auf Plausibilität. So können wir zuverlässig erkennen, ob steuerschädliche Fehlbuchungen in größerem Ausmaß vorliegen.
Separate Handels- oder Steuerbilanz
Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG sind verpflichtet, einen Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen und diesen im Bundesanzeiger auch zu veröffentlichen oder zu hinterlegen. Hierfür gelten teils andere Ansatz- und Bewertungsvorschriften als im Steuerrecht. Es muss daher eine zusätzliche, separate Steuerbilanz aufgestellt werden, die wir für Sie aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss herleiten. Dank unserer leistungsfähigen EDV können wir dies mit kosengünstig für Sie erstellen.
Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger
GmbH’s und GmbH & Co. KG’s müssen ihre Handelsbilanz im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Dies erfordert eine Komprimierung des Zahlenwerks und die Aufbereitung in das für die elektronische Übertragung notwendige Format. Dieses Procedere erledigen wir für Sie zuverlässig und fristgerecht.
Sonder- und Ergänzungsbilanz
Bei Personengesellschaften ist Vermögen von Gesellschaftern, das an die Gesellschaft zur Nutzung überlassen wird, in einer separaten Sonderbilanz zu führen. Die hiermit zusammenhängenden Einnahmen/Ausgaben des Gesellschafters sind in der entsprechenden Sonder-GuV darzustellen. Liegen bei Gesellschaftern personenbezogene steuerliche Vergünstigeungen vor, die nicht alle Gesellschafter erfüllen, werden diese in der sogenannten Ergänzungsbilanz ermittelt. Sowohl Sonder- auch als Ergänzungsbilanzen erstellen wir für Sie zusätzlich zum Jahresabschluss bei Bedarf gesetzeskonform mit.
Plausibilitätsbeurteilung
In besonderen Unternehmenssituationen wie z.B. in der Krise, bei risikobehafteten Geschäften oder bei hohen Forderungs- oder Vorratsbeständen fordert die Bank oftmals einen Jahresabschluss mit Plausibilitätsprüfung an. Zusätzlich zur Erstellung des Jahresabschlusses wird der Steuerberater beauftragt, einzelne Bilanz- und GuV-Positionen durch Anwendung bestimmter Prüfverfahren auf deren Plausibilität zu beurteilen und dies zu dokumentieren. Diese Prüfungshandlungen wirken sich in der Regel positiv auf die Rating-Einstufung durch die Bank aus, was Ihnen wiederum Kosteneinsparungen bei der Finanzierung einbringt.
Eröffnungsbilanz
Bei Gründung eines Unternehmens oder auch bei Übergang von der Gewinnermittlung auf die Bilanzierung ist eine sogenannte Eröffnungsbilanz zu erstellen. Der Aufwand hierfür variiert je nach Umfang des Geschäftsbetriebs. Wir erstellen für Sie diese Bilanz nach den gesetzlichen Anforderungen und ohne unnötiges Beiwerk.
Schlussbilanz
Nach einem langen und hoffentlich erfüllten Unternehmerdasein wird das Unternehmen in der Regel veäußert oder aufgegeben. Im Fall der Betriebsaufgabe ist eine sogenannte Schlussbilanz einschl. Ermittlung des Aufgabegewinns aufzustellen. Hierbei ist Spitzenfingergefühlt beim Ansatz und der Bewertung der noch vorhandenen Vermögensgegenstände angesagt. Mit unserer langjährigen Erfahrung gestalten wir Ihren Aufgabegewinn so niedrig als möglich und vermeiden unnötige Steuerzahlungen am Ende Ihres Unternehmer-Daseins.
Unterstützung bei Betriebsprüfungen
Als Unternehmer werden Sie mehr oder weniger regelmäßig durch einen Prüfer der Finanzbehörde geprüft. Dabei prüft der Finanzbeamte bei Ihnen im Unternehmen mehrere Tage lang Ihre buchhalterischen Unterlagen sowie die Richtigkeit der abgegebenen Steuererklärungen. Im Vorfeld einer solchen Betriebsprüfung bereiten wir in Zusammenarbeit mit Ihnen die Prüfung vor und weisen sie auf neuralgische Punkte hin. Während der Prüfung nehmen wir Ihnen die Kommunikation und die Verhandlung mit dem Betriebsprüfer weitgehend ab und entlasten Sie so von unangenehmen Gesprächen.
Gewinnausschüttung (Beschluss, Steueranmeldung)
Werden bei Kapitalgesellschaften Gewinnausschüttungen vorgenommen, bedarf es hierfür eines Gesellschafterbeschlusses. Wir bereiten Ihnen den schriftlichen Beschluss vor und erstellen für Sie die hierfür notwendige Kapitalertragsteuer-Anmeldung einschl. elektronischer Übermittlung an das Finanzamt.
Mit unseren Qualifikationen als Diplom-Kaufleute (Andreas Gulde und Ulrike Frey) und Diplom-Ingenieur (Martin Mielke) verfügen wir in unserer Kanzlei nicht nur über fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse, sondern bringen auch das notwendige technische Know-how für eine fundierte Unternehmensberatung mit. Sowohl bei Existenzgründung als auch bei der Unterstützung Ihres laufenden Betriebs bis hin zur Liquidation sind wir somit in der Lage, Ihnen praxis- und preis-/leistungs-orientierte Beratungsleistungen anzubieten.
Unsere betriebswirtschaftliche Beratung erstreckt sich insbesondere auf folgende Gebiete:
Begleitung bei der Existenzgründung
Bei einer neuen Geschäftsidee denken Sie euphorisch — wir denken pragmatisch. Wir analysieren Ihre Geschäftsidee auf deren Erfolgschancen und geben Ihnen die erforderliche Unterstützung bei Bankverhandlungen, Ausarbeitung von Businessplänen, Inanspruchnahme von Fördermitteln bis hin zur Bearbeitung der zahlreichen bürokratischen Anforderungen, die auf Sie als Existenzgründer zukommen. Über eine von uns entwickelte Existenzgründer-Checkliste ist eine gewissenhafte und lückenlose Abarbeitung der Schritte zur eigenen Existenz gewährleistet.
Ihr Nutzen:
Sie können sich in Ruhe um das kümmern, was Ihnen Spaß macht — nämlich die Umsetzung Ihrer Geschäftsidee. Wir kümmern uns um einen optimalen Ablauf Ihrer Existenzgründung und entlasten Sie bei der Überwindung bürokratischen Hürden.
Beratung bei Kalkulationsfragen
Bei der Preiskalkulation Ihrer Produkte oder Dienstleistungen spielen viele Faktoren eine Rolle. Zum einen natürlich der Wettbewerb, zum anderen aber auch die eigene Kostenstruktur und der Wert, den Sie Ihrem Produkt über die Beschaffenheit und auch über das Marketing mit auf den Weg geben. Wir helfen Ihnen, Ihre Kosten zu analysieren und Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung auf erhöhte Absatzchancen hin zu bewerten. Wir zeigen Ihnen sodann auf, an welchen Stellschrauben Sie drehen müssen, um den optimalen Preis für Ihr Produkt zu finden.
Ihr Nutzen:
Sie erkennen sofort, welche Maßnahmen zu welchen zusätzlichen Ergebnissen führen können.
Unternehmensbewertung
Sie arbeiten unentwegt in und an Ihrem Unternehmen, wissen aber nicht, was Sie mit Ihrem unermüdlichen Einsatz für einen Wert geschaffen haben. Spätestens beim Verkauf oder der Übergabe des Unternehmens an einen Nachfolger wird sich die Frage nach dem Wert des Unternehmens aber stellen. Wir bewerten Ihr Unternehmen nach den anerkannten Methoden des Instituts der Wirtschaftsprüfer und berücksichtigen hierbei die individuellen Gesichtspunkte und das Umfeld Ihres Unternehmens.
Ihr Nutzen:
Sie bekommen einen fundierten Wert an die Hand, den Sie bei Verkaufsverhandlungen argumentativ gut vertreten können. Bei der Übergabe an die nächste Generation erhalten Sie zudem einen Wert, der im Hinblick auf einen gerechten Ausgleich unter den Kindern angesetzt werden kann.
Erstellung von Businessplänen
Bei der Erweiterung Ihres Unternehmens oder bei Investitionen in weitere Anlagegüter ist oftmals ungewiss, wie sich diese auf Ihren Ertrag und Ihre Liquidität auswirken. Mit unseren Businessplänen zeigen wir Ihnen auf, wie sich Ihr Ertrag aufgrund der Investitionsentscheidung entwickelt und wieviel Geld Ihnen in Zukunft auch unter Berücksichtigung einer Finanzierung auf dem Konto verbleibt. Unsere Businesspläne sind so professionell aufbereitet, dass diese selbstverständlich für die Weitergabe an Ihre finanzierende Bank oder andere Interessenten verwendet werden können.
Ihr Nutzen:
Sie wissen, wie sich Ihre Investition unmittelbar und auch in Zukunft auf Ihren Geldbeutel auswirkt.
Kauf-/Leasingvergleichsberechnungen
Bei der Investition in ein neues Fahrzeug, aber auch bei technischen Investitionen, stellt sich immer mehr die Frage, ob anstatt des Kaufs nicht auch die Anschaffung über Leasing infrage kommen kann. Oftmals sind jedoch die Kauf- und Leasingangebote nur schwer vergleichbar und ein unmittelbarer Kostenvergleich daher nicht möglich. Wir stellen mit unseren Berechnungstools die Vergleichbarkeit beider Finanzierungsmöglichkeiten her und berechnen Ihnen die Vorteilhaftigkeit von Kauf oder Leasing zuverlässig und schnell.
Ihr Nutzen:
Sie erhalten in kürzester Zeit eine verlässliche Auskunft über die Vorteilhaftigkeit von Kauf oder Leasing.
Unterstützung bei Finanzierungsfragen und Bankverhandlungen
Sollen Investitionen über Dritte finanziert werden, führt der Weg oftmals an einer Fremdfinanzierung über die Bank nicht vorbei. Wir helfen Ihnen, Ihren Finanzierungsbedarf genau zu ermitteln und bereiten die entsprechenden Unterlagen und Businesspläne für eine erfolgreiche Verhandlung mit der Bank auf. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Kreditgesprächen mit Ihrem Bank-Kundenberater als Ihr Berater zur Seite. Auch bei Eigenfinanzierungen z.B. über Genussrechte geben wir Ihnen wertvolle Tipps zur Ausgestaltung und Handhabung mit an die Hand und begleiten Sie bei der Ausgabe von Genussscheinen.
Ihr Nutzen:
Sie erhalten die Sicherheit, dass Sie die bestmögliche Finanzierungsform für Ihr Vorhaben finden werden.
EDV-Beratung und Schulung
Die Gewinnung kurzfristig benötigter Informationen sowie deren Verarbeitung und Auswertung ist ohne leistungsfähige Soft- und Hardware nicht möglich. Dies gilt sowohl für den privaten als auch für den betrieblichen Bereich. Wir beraten Sie bei der Beschaffung von bedarfsgerechter Hard- und Software, insbesondere im Bereich des Rechnungswesens, und sind bei der Einrichtung sowie bei der Einführung und Schulung behilflich. Darüber hinaus schulen wir Ihre Mitarbeiter in Standardprogrammen wie z.B. Windows, Word und Excel.
Ihr Nutzen:
Sie haben einen Ansprechpartner in Sachen EDV, der Ihnen auch bei Problemen schnell und unbürokratisch weiterhilft.
Nachfolgeberatung im Unternehmensbereich
Sie haben Ihr Unternehmen erfolgreich aufgebaut und lange Jahre geführt — nun sehnen Sie sich nach einer neuen Aufgabe oder nach dem wohlverdienten Ruhestand. Das Unternehmen soll daher verkauft oder an die nächste Generation weitergegeben werden. Doch wie geht man vor, was muss man steuerlich und gesellschaftsrechtlich beachten und wie kann man den Übergang im Hinblick auf die eigene Versorgung so gestalten, dass man finanziell abgesichert ist?
Wir helfen Ihnen. Als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) und Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) verfügen wir über ein Beratungspotential, wie es in dieser Kombination bei einer Steuerberatungsgesellschaft unserer Größe selten anzutreffen ist. Beide Spezialgebiete ergänzen sich vortrefflich. Zusammen mit einem Juristen sorgen dafür, dass die Nachfolge in Ihrem Unternehmen rechtzeitig angegangen wird und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie Ihre Unternehmensnachfolge steuerlich, gesellschaftsrechtlich und darüberhinaus in Ihrem Sinne optimal regeln können. Dabei legen wir auch ein besonderes Augenmerk auf Ihre eigene Absicherung für die Zeit danach und zeigen Ihnen und Ihren Unternehmensnachfolgern Alternativen auf, wie Sie beruhigt in die Zukunft schauen können, ohne dass Ihr Nachfolger über Gebühr belastet wird.
Ihr Nutzen:
Sie haben einen versierten Ansprechpartner auf dem komplexen Gebiet der Unternehmensnachfolge, der an Ihrer Seite steht und alle erforderlichen Dinge für Sie regelt.
Erbfolgeberatung im Privatbereich
Kennen Sie das? Man weiß, dass man die eigene Erbangelegenheit längst regeln sollte. Aber Sie erfreuen sich bester Gesundheit und denken, dass solche eher lästigen Dinge doch auch noch Zeit haben. Zudem können Sie überhaupt nicht einschätzen, wie man ein Testament gestalten muss, ob man einen Notar benötigt und was das alles kostet. Gerne schiebt man daher die Regelung der eigenen Nachlassangelegenheiten hinaus.
Doch oftmals ist das alles gar nicht kompliziert. Vertrauen Sie einfach auf unsere Kompetenz. Als Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) sind wir spezialisiert auf die Mitgestaltung von Testamenten und sind daher für Ihre Nachlassangelegenheiten der richtige Ansprechpartner. In ständiger Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten sagen wir Ihnen, wie Sie ein Testament schreiben müssen, auf was Sie hierbei achten sollten und welche steuerlichen Konsequenzen im Todesfall auf Sie zukommen. Und wir können dafür sorgen, dass Ihre Nachkommen wegen unklarer Regelungen untereinander und vor Gerichten streiten müssen.
Bei sehr komplexen Nachlässen oder bei einer Vielzahl von Erben sind diese oftmals mit der Verwaltung bzw. Abwicklung des Nachlasses überfordert. Für diese Fälle können Sie uns als Testamentsvollstrecker einsetzen. Als neutrale und fachlich versierte Personen sind wir in der Lage, Ihren Nachlass entsprechend Ihrem Willen so zu verwalten und abzuwickeln, dass weder das Vormundschaftsgericht, irgendwelche Betreuer noch andere Ihnen nicht vertraute Personen Einfluss auf Ihren Nachlass haben.
Ihr Nutzen:
Ihr Nachlass ist in Ihrem Sinne rechtssicher und verlässlich geregelt. Auseinandersetzungen unter den Erben werden durch klare und verständliche Formulierungen und Zuständigkeiten vermieden.
Sanierungsberatung
Veränderte Marktsituationen, neue Wettbewerber oder auch Trends und Änderungen im Konsumentenverhalten können dazu führen, dass Ihr Unternehmen in Schieflage gerät. Der Umsatz ist rückläufig, die Kosten zehren den Ertrag fast vollständig auf. Vielleicht haben Sie schon einige verlustreiche Zeiten hinter sich gebracht und die Reserven gehen langsam zur Neige. Sie verhandeln mit den Gläubigern und versuchen Zahlungsziele zu verlängern. Kann es sein, dass Ihr Unternehmen in der Krise steckt? In dieser Situation ist es wichtig rechtzeitig zu handeln.
Wir haben uns spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen in der Krise und begleiten sie bei der Entwicklung eines Sanierungskonzeptes zur Vermeidung einer Insolvenz. Dabei analysieren wir die Schwachpunkte und Fehler, die zur Krise geführt haben, entwickeln zusammen mit Ihnen eine neue Unternehmensstrategie und definieren die Maßnahmen, die umzusetzen sind, um die neue Unternehmensstrategie im Unternehmen zu realisieren. Selbstverständlich unterstützen wir Sie in diesem Prozess auch bei Gesprächen und Verhandlungen mit Gläubigern, möglichen Investoren und Kreditgebern.
Ihr Nutzen:
Sie haben einen starken Partner mit hoher betriebswirtschaftlicher Erfahrung und vielerlei Brancheneinsicht an Bord, der Ihnen neue Impulse geben kann und bei schwierigen Gesprächen verlässlich zur Seite steht.
Fachberatung Bau und Handwerk
Als Handwerker helfen Sie täglich Menschen bei der Lösung von Problemen – wir möchten Ihnen helfen, dass bei Ihnen finanziell und steuerlich alles rund läuft und Sie mehr Sicherheit, Effizienz und Zeit für das Wesentliche gewinnen. Ob Unternehmer/in, Meisterbetrieb oder Subunternehmer/in: zu den Firmen mit konstanten und steigenden Auftragszahlen zählen innerhalb dieser Branche diejenigen, die es verstanden haben, dass neben der fachlich kompetenten Ausführung ihrer Dienstleistung ebenfalls hohe Anforderungen an die kaufmännische Abwicklung, Kalkulation und an das interne Kostenmanagement gestellt werden.
Ihr Nutzen:
Sie können den Herausforderungen der Zukunft sicher begegnen, da wir als erfahrene Spezialisten für die steuerliche Beratung von handwerklichen Betrieben, Ihre unternehmerischen und privaten Ziele synchronisieren und Ihnen so die besten Voraussetzungen für Ihren Unternehmenserfolg schaffen.